Konjunktiv hin oder her, die Vermutung alleine hätte vor dem Hintergrund des Personenbeförderungsrechts zwingend zu einem regulären Gutachten führen müssen. Entscheidend ist, dass die Listenfreigabe vor dem Hintergrund der berechtigten Annahme, dass eine Funktionsfähigkeit alleine der Taxibetriebe nicht mehr gegeben sein könnte, nicht erfolgt wäre, wenn man damit nicht andere Ziele verfolgt hätte.
Die Beteiligung wird ganz von der Duchsetzungsfähigkeit der Verwaltung abhängen. Da, wenn, dann voraussichtlich ein namhafter Gutachter beauftragt werden wird, darf damit gerechnet werden, dass die Abgabe der angeforderten Daten verpflichtend und bei Zuwiderhandlung bußgeldbewährt sein wird. Rechtsfolgen us der Abgabe werden sich für die Unternehmer ohnehin nicht ergeben, da die Daten in anonymisierter Form direkt an den Gutachter gegeben werden, ohne den Umweg über die Behörde. Das Rohmaterial wird meines Wissens dann vernichtet. Es gibt also lediglich einen Status Quo. Wir wissen also, sollte das Ergebnis überhauot öffentlich werden, in 2017, wie die Lage bis 2016 aussah.