Taxen und Mietwagen vor Gericht
Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 02.03.2010 15:54von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Am heutigen Tag beginnt am Amtsgericht Lübeck die rechtliche Auseinandersetzung über das Thema:
„Unerlaubte Bereitstellung“ bzw. nicht genehmigte Beförderung lt. § 49 PbefG in mehr als 18 Fällen.
Personenbeförderungsgesetz §49
Zur Erläuterung der Problematik:
Laut PbefG ist es Mietwagen nicht gestattet Beförderungsaufträge anzunehmen, die nicht vorher am Betriebssitz telefonisch eingegangen sind.
In der Praxis bedeutet das:
Ein Mietwagen, der zufällig z.B beim A1 seine Fahrgäste aussteigen lässt, darf obwohl er ja jetzt frei ist keine neuen Fahrgäste mitnehmen.
Es sei denn, diese hätten vorher bei seiner Zentrale angerufen, einen Wagen bestellt und der Auftrag wurde von der Zentrale an diesen Wagen vermittelt.
Wenn ich aber diesen grad frei gewordenen Mietwagen zufällig sehe, nutzen möchte und deshalb den Fahrer anspreche, darf dieser mich nicht mitnehmen.
So will es das PBefG §49.4
Nun kann man natürlich trefflich über Sinn und Unsinn dieser Bestimmungen streiten, dazu muss man allerdings wissen, das der Gesetzgeber Taxen und Mietwagen aus gutem Grund unterschiedlich behandelt.
Dies tut er unter anderem wegen der besonderer Verpflichtungen der Taxen.
Taxen als Teil des ÖPNV unterliegen der Beförderungspflicht, Betriebspflicht und einer von der Stadt verordneten Preisbindung um hier nur einige Beispiele zu nennen.
Der Mietwagen hingegen kann seine Preise selbst kalkulieren unterliegt keiner Beförderung –oder Betriebspflicht. Dafür ist ihm der taxiähnliche Verkehr eben nicht erlaubt.
Im vorliegenden Fall wurde diese Situation verhandelt.
Hier hatte ein von einer Taxizentrale beauftragtes Detektivunternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Regelung bei Mietwagen überprüft.
Der Mietwagenfahrer wurde von den Ermittlern wegen einer Fahrt zur nächsten Kneipe angesprochen, ohne das diese vorher einen Mietwagen bestellt hatten. Der Mietwagenfahrer hat diesen Auftrag ausgeführt und somit unzweifelhaft gegen das PBefG § 49 verstoßen.
Zum Termin erschienen Kläger mit Zeugen und die Beklagten.
Richter Brandt versuchte zum teil mit Engelszungen die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen, was aber in der Folge wegen bedenken beider Parteien nicht zum Erfolg führte.
Der Richter ließ keinen Zweifel daran, das er Verstoße dieser Art gemäß den rechtlichen Voraussetzungen abarbeiten und entscheiden werde, wenn nicht die Parteien doch noch zu einer gütlichen Lösung zu bewegen sind. Immerhin handelt es sich nicht um einen sondern einer ganzen Reihe von Fällen.
In der Beweisaufnahme der ersten zwei Fälle konnten die Beklagten den Vorwurf der Klageschrift nicht entkräften.
Die Urteilsverkündung ist für den 23.03.2010 angesetzt. Es ist wohl davon auszugehen, das diese im Sinne der Kläger entscheiden werden.
Interessant wird es noch mal, wenn es im umgekehrten Fall um die unerlaubte Bereitstellung von Taxen während des Ducksteinfestival 2009 und vor dem A1 geht.
In diesem Verfahren sind Taxiunternehmer die Beklagten und Mietwagenunternehmer die Kläger.
Auch wenn in der Zwischenzeit die Lübecker Taxiordnung von der Stadt in diesem Punkt nachgebessert wurde, so trifft das nicht für diese Fälle zu, da sie sich vor Inkrafttreten der Verordnung zugetragen haben.
Wobei der Richter die Rechtmäßigkeit der „Bereitstellung z.B. vor dem A1“ auch nach der neuen Verordnung sagen wir mal zumindest mit einen Fragezeichen versehen wollte.
Ps.: Antworten zu diesem Thema bitte für jederman verständlich, da wir hier im öffentlichen Bereich sind!
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 02.03.2010 19:01von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
In etwa so wurde es mir auch berichtet. Leider hatte ich keine Kenntnis von diesem Termin, werde mir aber einen der Folgetermine ansehen. Wobei es sich dabei wohl eher um eine Anhörung handeln wird, die Sachlage ist ja in allen verhandelten Fällen dieselbe. Inofern dürfte der Termin zur Urteilsverkündung am 23.03. wohl interessanter sein, zumal es sich in diesem ersten Fall auch um ein beteiligtes Zentralenfahrzeug gehandelt hat.
Interessant finde ich Deinen letzten Satz:
Zitat
Wobei der Richter die Rechtmäßigkeit der „Bereitstellung z.B. vor dem A1“ auch nach der neuen Verordnung sagen wir mal zumindest mit einen Fragezeichen versehen wollte.
Wie darf man das nach §47 Absatz 3 Satz 1 PbefG
Zitat
(3) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf Taxenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs zu regeln. Sie kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung übertragen. In der Rechtsverordnung können insbesondere Regelungen getroffen werden über
1.das Bereithalten von Taxen in Sonderfällen einschließlich eines Bereitschaftsdienstes,
bitte verstehen?
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.03.2010 07:22von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.03.2010 08:53von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 03.03.2010 20:22von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Einige Kommentare auf LN-Online bestätigen mal wieder, dass die Leute schlicht nicht wissen, worum es beim Thema Taxen und Mietwagen eigentlich geht.
Bemerkenswert ist, dass es viel wichtiger zu sein scheint, sich über die Rüpel im Straßenverkehr zu mokieren, als darüber nachdenken zu wollen, ob man von dieser Dientsleistung überhaupt überleben kann. Auch eine halbe Stunde warten ist schlimmer, als sich von jemandem bedienen zu lassen, der 300 Stunden im Monat hinterm Steuer sitzen muß, um einigermaßen vernünftig leben zu können.
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 04.03.2010 23:29von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Auf LN-online wurde folgender Kommentar abgegeben
Zitat
Palüsch schrieb am 04.03.2010 00:48:
@ taxiforum-luebeck.de
Sie haben einen wesentlichen Punkt unterschlagen. Auch Taxen tragen nicht unerheblich zu dieser Verzerrung bei. Das ablehnen von Kurztouren sowie das vereinbaren von Festpreisen im Stadtgebiet ist den Taxen per Gesetz untersagt. Letzteres ist den Mietwagen vorbehalten, wird aber ebenso unter Umgehung der Tarifpflicht von den Taxen betrieben - gesetzeswidrig.
Dass es Fahrer gibt, die ohne Uhr fahren, ist ein Übel, dass nicht geduldet werden darf. Allerdings geht es dabei eher darum, sich einen Vorteil gegenüber dem Unternehmer zu verschaffen, keinesfalls jedoch darum, sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mietwagen zu verschaffen.
Dieses Verhalten führt, ebenso, wie das verbotene Ablehnen von Kurzfahrten, was übrigens in Lübeck wenig stark ausgeprägt ist, da die Durchschnittstour ohnehin bei wenigen Euro liegt, eher dazu, Taxikunden in die Hände von Mietwagenunternehmen zu treiben. Eine Verzerrung zu Ungunsten von Mietwagen, wie vermutlich von Palüsch angedacht, findet so gar nicht statt. Im Gegenteil, spielt es Mietwagenunternehmen doch eher in die Hände.
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 08.03.2010 01:35von Phantomschmerzgeplagter
Jetzt ist es also soweit gekommen.
Zwischen 1999 und 2004 bin ich regelmäßig für diverse Lübecker Funkmietwagen- und Taxizentralen als Fahrer tätig gewesen.
Als Außenstehender ist es fast schon amüsant zuzusehen, wie die vergrämten Gesellschafter und Entscheider in den Unternehmen nunmehr Ihren Streit vor Gericht austragen. Auch frage ich mich, wohin das führen soll? Die Taxen klagen wegen Einsteigern, die Mietwagen klagen wegen Festpreisen. Am Ende gewinnen hierbei nur die Anwälte
Wie immer in der Hansestadt geht es auch hierbei völlig am Thema vorbei. Ob nun Maxi - Mini - oder Yellow über den Kohlmarkt brettern oder der Taxler die Uhr lieber nicht anschaltet liegt am Ende nicht bei der Geschäftsführung, sondern an der individuellen Entscheidung des jeweilgen Fahrers.
Jeder Kutscher, egal ob hellelfenbein, blau weiß oder gelb versucht am Ende des Monats genug für Miete und Nahrung in der Tasche zu haben, Wettbewerbsvorteile oder der erhobene Zeigefinger des Chefs interessieren da eher weniger.
Dem Kunden ist es völlig egal, ob er über den Kohlmarkt fährt oder ob er einen Festpreis aushandeln kann, hierbei kann ich wahrlich keinen Wettbewerbsvorteil auf der einen oder der anderen Seite erkennen. Als Kunde erwarte ich lediglich eine gleichbleibende Qualität der Dienstleistung bei transparenten Preisen.
Anscheinend ist es den Vorständen lieber, konspirativ zusammenzusitzen und Dedekteien einzuschalten, als Ihre Energie positiv für den Kunden einzusetzen und somit Alleinstellungsmerkmale und "echte" Wettbewerbsvorteile zu erkämpfen.
Die Qualität der Dienstleisung ist für den Kunden bei allen Unternehmen nicht abschätzbar. Es ist reines Glücksspiel, ob der Kunde ein verkehrstüchtiges, sauberes Fahrzeug bekommt oder einen Fahrer der rätselt, ob der Kohlmarkt nun auf Marli oder in Stockelsdorf liegt.
Solange keines der Lübecker Unternehmen in der Lage ist, mit Innovation, Qualitätsmanagement oder ökologischem Ideenreichtum positiv aufzufallen, gibt es für mich als Kunde keinen Grund, mich bewußt für ein Unternehmen zu entscheiden.
Abschließend bleibt nur zu hoffen, daß der Streit nicht eskaliert und am Ende schlimmeres passiert. Geholfen ist mit Eurem Verhaltem wirklich keinem, weder den Fahrern noch den Kunden.
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 09.03.2010 19:25von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Das 2. Verfahren
Heute stand der Termin zur zweiten Musterverhandlung in der Fülle der Klagen vor dem Lübecker Handelsgericht an. Vorsitzender Richter war wieder Herr Berndt, die Handelsrichter diesmal jedoch zwei andere, als in der ersten Verhandlung. Das „öffentliche“ Interesse war so groß, dass der Saal aus allen Nähten platzte.
Da es sich bei der Beklagten nicht um Beteiligte aus der ersten Verhandlung handelte, wurde zunächst wieder die Möglichkeit einer gütlichen Einigung in Erwägung gezogen. Die Verteidigung der Beklagten brachte den Vorschlag eines Fonds auf, der in Abstimmung der Wettbewerber mit Ordnungsgeldern gefüllt werden könnte, um Fahrer, die sich nicht an die Bestimmungen des PBefG halten, zu belangen. Der Vorsitzende merkte an, dass dieser Vorschlag so ähnlich bereits im vorhergehenden Prozess durch das Gericht ergangen, aber durch die Klägerin abgelehnt worden sei. Dies habe man so auch in den Lübecker Nachrichten nachlesen können.
Auch heute konnte die Klägerin nicht die Sinnhaftigkeit einer solchen Einrichtung erkennen, da sich eben an der Beweislast nichts ändern würde. Folglich wären wieder Prozesse die Folge, wenn auch dann auf Ebene der Arbeitsgerichte. Auch der Hinweis der Beklagtenseite, dass man bereits wieder 8 Fälle von Verstößen durch Taxen vom letzten Sonntag (außerhalb der erlaubten Bereitstellungszeit) und weitere 90, noch nicht verjährte Fälle in der Hinterhand halte, konnten die Klägerin nicht beeindrucken.
Bei der Beweisaufnahme legte das Gericht sehr viel Wert auf die tatsächlichen Erinnerungen der Zeugen. Die Zeugen der Klägerin mussten sich jedoch ganz überwiegend auf ihre Aufzeichnungen stützen, die im Hinblick auf beteiligte Fahrzeuge, Uhrzeiten und Fahrtstrecken allerdings einhellig und schlüssig waren. Eigene Erinnerungen z.B. an die Fahrer konnten nicht wiedergegeben werden, auch gab es hierzu keine Aufzeichnungen. Lediglich im Hinblick auf besondere Fahrziele, wie z.B. einem Fastfoodrestaurant, waren noch Erinnerungen vorhanden. Quittungen habe man sich nicht ausstellen lassen, da man dies für zu auffällig gehalten habe. Zudem habe man es vermieden, während eines Einsatzes mehrfach mit demselben Fahrzeug zu fahren.
Bei den Zeugen der Beklagten, den jeweiligen Fahrern, sah es mit den persönlichen Erinnerungen ähnlich schlecht aus. Zeuge 1 konnte sich überhaupt an nichts erinnern und schloss nicht aus, die vorgehaltenen Beförderungen durchgeführt zu haben. Zeuge 2 wollte die Beförderungen, hier ging es um zwei Fälle, gar nicht durchgeführt haben können, da er sich immer an die Vorschriften halte und zudem nachgewiesenermaßen durch die elektronischen Aufzeichnungen der Mietwagenzentrale im ersten Fall andere Aufträge gehabt habe, im zweiten aufgrund einer regelmäßigen Vortätigkeit an diesem Tag viel zu Müde gewesen sein müsse, um zum Zeitpunkt des Tatvorwurfes noch gefahren zu sein. Außerdem habe er an diesem Tag den letzten Funkauftrag bereits 1 Stunde vor dem Tatzeitpunkt angenommen.
Die Einlassungen von Zeuge 3 waren sehr verwirrend und können von mir hier nicht wirklich komplett wiedergegeben werden, da ich den Saal zudem kurz verlassen habe. Zeuge 2 und 3 hatten jedoch Schwierigkeiten, die zeitlichen Zusammenhänge in dieser Nacht nachvollziehbar darzulegen und konnten sich lediglich auf die elektronischen Aufzeichnungen der Mietwagenzentrale stützen. Was vor dem Hintergrund des langen Zeitraumes, immerhin stammen die Fälle aus Mai 2009, nur allzu verständlich ist. Allerdings geben die Aufzeichnungen lediglich den Zeitpunkt der Auftragsannahme durch den Fahrer wieder, nicht jedoch den Beginn der Ausführung.
Eingangs stellte das Gericht übrigens erneut fest, dass man durchaus der Auffassung sein könne, dass die Lübecker Verordnung im Hinblick auf die nächtliche Bereitstellung einer rechtlichen Würdigung nicht zwangsläufig standhalten muss.
Weiterhin äußerte der Vorsitzende sich dahingehend, dass unter Umständen festzustellen sei, ob die Hansestadt Lübeck als Kommune eine derartige Verordnung überhaupt erlassen dürfe. Dies wurde von der Anklagevertretung mit Verweis auf das PbefG und zahlreiche ähnliche Verordnungen in anderen Kommunen als durchaus rechtskonform dargelegt und zwar dahingehend, dass das PbefG eben nicht explizit ein Bereithalten an ausgewiesenen Halteplätzen vorschreibe, sondern, dass diese von den Kommunen überwiegend aus ordnungsrechtlichen Gründen eingerichtet würden.
Die Einlassung der Verteidigung, dass mit dieser Verordnung eine Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Taxen einhergehe, wies der Vorsitzende zurück. Er verwies vielmehr darauf, dass der Gesetzgeber durchaus an eine besondere Stellung und damit einhergehenden Schutzwürdigkeit des Taxigewerbes gedacht habe.
Der Anwurf, dass es der Klägerin nur darum ginge, die Mietwagen platt zu machen, wurde vom Gericht nicht weiter gewürdigt.
Die Klagevertretung stellte dazu u.a. fest, dass aus Mietwagenkreisen bereits zugegeben worden sei, dass man ohne die Verstöße gegen die Rückkehrpflicht gar nicht wettbewerbsfähig wäre.
Zu diesem Thema kam es aus dem Publikum auf Seite der Beklagten zu Versuchen der Einflussnahme auf das Verfahren. Die Zeugen der Verteidigung wurden aus dem Publikum teilweise mit Stichworten versorgt und zeigten sich insgesamt nervös und wenig souverän.
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 10.03.2010 16:50von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Zitat von Phantomschmerzgeplagter
Als Außenstehender ist es fast schon amüsant zuzusehen, wie die vergrämten Gesellschafter und Entscheider in den Unternehmen nunmehr Ihren Streit vor Gericht austragen. Auch frage ich mich, wohin das führen soll? Die Taxen klagen wegen Einsteigern, die Mietwagen klagen wegen Festpreisen. Am Ende gewinnen hierbei nur die Anwälte
Wie immer in der Hansestadt geht es auch hierbei völlig am Thema vorbei. Ob nun Maxi - Mini - oder Yellow über den Kohlmarkt brettern oder der Taxler die Uhr lieber nicht anschaltet liegt am Ende nicht bei der Geschäftsführung, sondern an der individuellen Entscheidung des jeweilgen Fahrers.
Im Prinzip kann jeder, der mit einem Mitbewerber oder anderen Personen keine gütliche Einigung bei auftretenden Problemen erzielen kann, die dafür vorgesehenen Gerichte einschalten um hier eine Einigung zu erzielen. Ganze Berufsgruppen leben davon!
Da bedeutet nicht, das man dazu Vergrämt sein muss.
Das geht auch nicht am Thema vorbei, sondern genau das ist das Thema!
Wohin das führen soll?
Na klar zu einer Einigung und damit gerechtem Wettbewerb, der dann auch wieder Zeit lässt, um seine Energie positiv für den Kunden einzusetzen. Das wird übrigens natürlich trotzdem gemacht.
Zitat von Phantomschmerzgeplagter
Jeder Kutscher, egal ob hellelfenbein, blau weiß oder gelb versucht am Ende des Monats genug für Miete und Nahrung in der Tasche zu haben, Wettbewerbsvorteile oder der erhobene Zeigefinger des Chefs interessieren da eher weniger.
Recht so! Natürlich will das jeder, aber bitteschön unter Einhaltung der rechtlichen Vorraussetzungen.
Der Gesetzgeber unterscheidet mit gutem Grund zwischen Mietwagen und Taxen.
Wenn Du 5 Jahre in einer Taxe od. Mietwagen gesessen hast brauche ich hier sicher nicht die Unterscheide weiter erläutern.
Es gibt in unserem Gewerbe Regeln an die sich jeder zu halten hat, tut das jeder, braucht es auch keine Treffen am Burgfeld zu geben.
Wer allerdings gegen Regeln verstößt, muss halt damit rechnen dafür gerade stehen zu müssen. Das geht auch jedem so, wenn er mit dem Auto bei Rot eine Kreuzung überquert.
Wirst erwischt, gibt’s was auf die Finger!
Deine übrigen Anmerkungen über Qualität der Dienstleistung, Straßenkenntnisse des Fahrers und ökologischem Ideenreichtum betrachte ich mal als „immer wieder gern genommene Allgemeinplätze“ die substantiell nicht der Realität entsprechen!
Zitat von Phantomschmerzgeplagter
Abschließend bleibt nur zu hoffen, daß der Streit nicht eskaliert und am Ende schlimmeres passiert. Geholfen ist mit Eurem Verhaltem wirklich keinem, weder den Fahrern noch den Kunden.
Eskaliert ist dieser Streit schon.
Und zwar vor Gericht!
Was soll da denn noch schlimmeres kommen?? Auch Taxi und Mietwagenunternehmer wohnen nicht im Wald und besorgen sich Ihr Frühstück mit der Axt!
Und helfen wird dieses Verhalten letztendlich allen!
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 12.03.2010 13:48von Phantomschmerzgeplagter
Schön, dass hier jetzt endliche diskutiert wird.
Vielleicht sollte ich nochmals erwähnen, dass ich was das Thema angeht ein völlig Außenstehender bin und nicht einmal mehr in Lübeck lebe, sondern in einer Stadt in der der Service im Taxigewerbe stimmt.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Solange die Taxen und Mietwagen noch von Menschen gefahren werden, werden kleinere oder größere Gesetztüberschreitungen nicht zu vermeiden sein. Wenn man anfängt, diese nun mit großem Tam Tam vor Gericht auszutragen, wird es darauf hinauslaufen, dass nicht nur die ganz Gesetzestreuen sich erlauben würden, einen Fahrgast 100m vor dem Ziel hinauszuwerfen (wie hier im Forum gelesen) sondern alle solch ein Kundenunfreundliches Verhalten an den Tag legen müßten. Denn jeder Fahrgast könnte jetzt ja ein Detektiv sein.
Auch scheint es mir hierbei nicht darauf hinauszulaufen, eine für beide Seiten praktikable "Einigung" zu finden, vielmehr soll hier bloß der Konkurrenz geschadet werden.
Zitat von Graupen Fan
Deine übrigen Anmerkungen über Qualität der Dienstleistung, Straßenkenntnisse des Fahrers und ökologischem Ideenreichtum betrachte ich mal als „immer wieder gern genommene Allgemeinplätze“ die substantiell nicht der Realität entsprechen!
Quod est demonstrandum. Mir ist zumindest noch keine Innovation aufgefallen. Über Beispiele würde ich mich freuen.
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 13.03.2010 01:39von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Das ist ja alles schön und gut. Innovation setzt heute auch immer Investition voraus. Innovativ ist z.B. auf Lübeck bezogen die Funkvermittlung per Volldatenfunk. Innovativ aber auch der Erfindungsreichtum, damit unliebsame Aufträge zu umgehen. Grundsätzlich aber eine Investition, die die Toruenvermittlung deutlich beschleunigt hat. Hat aber bei der extremen Nachfrage dieses Winters nichts gebracht. Schnelle Touren können eben nur an freie Fahrzeuge vermittelt werden.
Man muß bei dieser ganzen Problematik zunächst aber eines verstehen, bevor man in die Diskussion einsteigt. Es geht hier nicht um ein paar Verfehlungen, die ein einzelner Fahrer begangen hat. Auch nicht darum, dass mal ein Taxifahrer "vergessen" hat, die Uhr einzuschalten. Und wenn jemand einen Fahrgast 100m vor dem Ziel absetzt, dann wird es dafür einen irgenwie gearteten Grund geben. Alles Punkte, die man unter Service, Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit einordnen kann.
Das ist alles nicht der Punkt.
Der Punkt ist, dass Mietwagen in Lübeck, aber auch in anderen Städten, wie z.B. Flensburg, ausgeprochenen Taxiverkehr betreiben. Dort haben Mietwagen aber nichts zu suchen. Es ist ja keinesfalls so, wie uns immer wieder gerne weiß gemacht wird, dass einzelne Fahrer einfach nicht zurückkehren würden. Nein, die Vermittlungssyteme der in Lübeck betriebenden Mietwagenzentralen stützen sich auf das organisierte Unterlaufen der Rückkehrpflicht. Das muß ich doch wohl jemandem, der nach eigenem Bekunden beide Seiten kennt, nicht erklären, oder?
Und dies zu unterbinden ist die Intention der Veranlasser auf der Taxiseite.
Wettbewerb zwischen Taxen gerne mit Innovation, Leistung und Service. Wettbewerb mit Firmen, die überhaupt nur deshalb existieren können, weil sie stramm durchorganisiert gegen einschlägige Gestze verstoßen, kann nie ein fairer Wettbewerb sein. So innovativ kann man gar nicht sein, um dagegen anzustinken.
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 13.03.2010 14:14von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Zur Frage, ob sich die Haftung in diesen Fällen auf die Fahrer übertragen lässt, habe ich hier einen separaten Thread aufgemacht http://www.taxiforum-luebeck.de/f34t101-...ebertragen.html
RE: Taxen und Mietwagen vor Gericht
in Taxi / Mietwagen Wettbewerb 14.03.2010 17:39von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Zitat von Phantomschmerzgeplagter
Schön, dass hier jetzt endliche diskutiert wird.
Vielleicht sollte ich nochmals erwähnen, dass ich was das Thema angeht ein völlig Außenstehender bin und nicht einmal mehr in Lübeck lebe, sondern in einer Stadt in der der Service im Taxigewerbe stimmt.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen.
Na gut!
Wenn Du aber völlig Außenstehender bist und nicht in Lübeck wohnst, woher bezeihst Du Deine negativen Informationen aus Lübecks Taxigewerbe??
Gut Du lebst in einer Stadt, in der die Welt des Taxigewerbes stimmt!
...das müsste dann wohl Entenhausen sein!
Ich bin sicher, auch da gibt es Glashäuser die beworfen werden wollen! Die Frage ist nur, wer sitzt drinnen und wirft?
Zitat von Phantomschmerzgeplagter
Solange die Taxen und Mietwagen noch von Menschen gefahren werden, werden kleinere oder größere Gesetztüberschreitungen nicht zu vermeiden sein. Wenn man anfängt, diese nun mit großem Tam Tam vor Gericht auszutragen, wird es darauf hinauslaufen, dass nicht nur die ganz Gesetzestreuen sich erlauben würden, einen Fahrgast 100m vor dem Ziel hinauszuwerfen (wie hier im Forum gelesen) sondern alle solch ein Kundenunfreundliches Verhalten an den Tag legen müßten. Denn jeder Fahrgast könnte jetzt ja ein Detektiv sein.
Dein Beispiel eines Einzelfall, wo ein Fahrgast 100m vor dem Ziel hinausgeworfen wurde ist nicht wirklich geeignet die Servicefreundlichkeit eines ganzen Gewerbes einer Stadt zu beurteilen, zumal die Gründe für diesen Rauswurf nicht bekannt sind.
Möglicherweise war das ja auch berechtigt.
Zitat von Phantomschmerzgeplagter
Auch scheint es mir hierbei nicht darauf hinauszulaufen, eine für beide Seiten praktikable "Einigung" zu finden, vielmehr soll hier bloß der Konkurrenz geschadet werden.
Der Schein trügt! Genau diese Einigung ist das Ziel, denn erst dann ist fairer Wettbewerb möglich!
Zitat von PhantomschmerzgeplagterZitat von Graupen Fan
Deine übrigen Anmerkungen über Qualität der Dienstleistung, Straßenkenntnisse des Fahrers und ökologischem Ideenreichtum betrachte ich mal als „immer wieder gern genommene Allgemeinplätze“ die substantiell nicht der Realität entsprechen!
Quod est demonstrandum. Mir ist zumindest noch keine Innovation aufgefallen. Über Beispiele würde ich mich freuen.
Da hast Du wohl nicht wirklich hingeschaut, sondern nach dem Motto „da is ja eh nix“ beurteilt!
Quod est demonstrandum !!
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