Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber das ist ausgewiesener Unsinn Lancelote.
Damit Du es auch mal verstehst: Es wird nur gesperrt, wer einen bereits angenommenen Auftrag nachträglich ablehnt.
Und das ist auch vollkommen richtig. Denn erstens handelt es sich dabei um einen Verstoss gegen die Beförderungspflicht, der könnte im Wiederholungsfall zum Entzug der Konzession führen. Du hast die Unternehmerprüfung erfolgreich abgelegt und zuletzt längere Zeit als GF für einen anderen Unternehmer genau für diese rechtlichen Dinge Verantwortung übernommen.
Und wer, ganz allgemein gesagt, als Teilnehmer einer Funkzentrale keine Funktouren fahren will, der soll sich schlichtweg nicht im jeweiligen System, egal, ob Sprach- oder Datenfunk, einbuchen oder freimelden. Wo ist denn da das Problem? Genau, da gibt es keines.
Umgekehrt ist es aber so, dass insbesondere bei Datenfunkzentralen jedes eingebuchte Fahrzeug, welches Touren ablehnt, schlimmer noch durchlaufen lässt, den Vermittlungsbetrieb zum Nachteil aller Kollegen enorm verlangsamt.
Last but not least, zu Sprachfunkzeiten war die Kontrolle doch noch viel schlimmer, da gab es bei Nicht- oder Falschmeldung und Ablehnung gleich von den Kollegen richtig Druck. Da ist das, über was Du Dich hier und andere Andernorts aufregen, nun wirklich Pillepalle.