Zitat von Gast
Rettich?
Dann bist du der Erste und einzige der das nicht macht!
Finde ich gut.
Habt ihr Kundschaft in OH?
Holt ihr die auch ab?
Wenn ja!
Das geriet hier ja fast in Vergessenheit, wenn nicht besagter Wagen seitdem desöfteren mit eingeschaltetem Dachdingens am A1....
1. Ja, ich schalte mein Dachschild außerhalb des Pflichtfahrgebietes ab.
2. Ja, auch ich habe Kundschaft in OH, SE, OD, RZ etc. und hole diese auf Anruf auch ab. Dabei beachte ich aber 1..
In dem von mir zitierten kontreten Fall (nebst weiteren späteren beobachteten) ging es aber nicht um Anrufe etc., sondern darum, dass besagtes Fahrzeug sich ausgesprochen häufig und bedächtig die Lohmühle mit eingeschaltetem Dachschild entlang bewegt, sich also bereit hält, im weiteren Verlauf sich von Fahrgästen heran winken lässt, diese einlädt und über die Nordtangente entschwindet.
Wenn du wirklich in so einem Fall telefonisch bestellt bist begib dich auf die sichere Seite und schalte dein Dachschild aus. Die Fahrgäste, die dich bestellt haben, werden dich auch ohne dieses erkennen. Ansonsten ist das unerlaubte Bereitstellung und könnte irgendwann Konsequenzen haben.