RE: TraWo 2013
in Schichten Geschichten 19.07.2013 09:35von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Zitat von hermann
Gibt es eine aktuelle Regelung für das Bereithalten in Travemünde innerhalb der Travemünder Woche??
Nur die mündliche nicht verbindliche Aussage: Alles wie die letzten 2 Jahre!
Verkehrliche Anordnungen oder Mitteilungen des Verkehrsamt werden der IG-Taxi Lübeck nicht mehr übermittelt!
Danke Herr Unterschriftenliste! Da hast ja mal was erreicht....
RE: TraWo 2013
in Schichten Geschichten 19.07.2013 10:18von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Kurzer Einwand: Mitteilungen der Verkehrsbehörde werden nur noch ans Presseamt der Stadt gegeben und das Taxigewerbe, nicht explizit die IG-Taxi, nein, das gesamte Taxigewerbe wird nicht mehr vorbereitend zu Entscheidungen über z.B. die Verlegung oder Aufhebung oder Einrichtung von Taxiständen befragt. Hinter vorgehaltender Hand hieß es. "Schade, dass Herr Müller nicht mehr da ist, das war immer schön einfach".
Ja, das war es, mit dem Effekt, dass nur die Lü informiert war und alle anderen das Nachsehen hatte.
Das haben wir, trotz unserer vermeintlichen Lü-Lastigkeit anders gehandhabt.
Die Informationen aus dem Verkehrsamt, haben wir uns ohnehin immer selbst beschafft, logisch, haben wir ja auch z.B. die Freigabe der Travemünder Woche für Lübecks Stadttaxen, erfolgreich, beantragt.
Übrigens, es ist nur ein Gerücht, das die TraWo Regelung ausschließlich für Lü-Taxen gilt.
Folgende Mail erging heute an diverse TaxiunternehmerInnen. Wie Herr Jelen uns auch schon im Vorwege mitteilte, verfügt er noch über keinen vollständigen E-Mail Verteiler. Natürlich stellen wir auch zukünftig alle allgemeinen Informationen gerne hier zur Verfügung. Wer darauf nicht warten und stattdessen gerne direkt informiert werden möchte, sollte sich direkt an Herrn Jelen wenden und der Behörde seine E-Mail Adresse zukommen lassen.
Zitat
Sehr geehrte Taxi-Unternehmerinnen und Unternehmer,
Sie erhalten erstmalig mit dieser Email eine Information von der zuständigen Genehmigungsbehörde. Damit möglichst viele Unternehmer/innen die gleichen Informationen erhalten, ist diese Form der Kommunikation gewählt worden.
Für die Travemünder Woche gilt die gleiche Regelung wie im vergangen Jahr. Insofern wurde angeordnet:
1. Das Pflichtfahrgebiet der Lübeck-Taxen wird für die Travemünder Woche 2013 am Freitag, 19.07.2013, Samstag, 20.07.2013, Freitag, 26.07.2013 und Samstag, 27.07.2013, in der Zeit von jeweils 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (des Folgetages) auf das Stadtgebiet der gesamten Hansestadt Lübeck einschl. Lübeck-Travemünde erweitert.
2. Für diese Erweiterung gilt weiterhin die Stadtverordnung zur Änderung der Stadtverordnung über Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Hansestadt Lübeck vom 22.09.2006 in der Fassung vom 03.06.2011.
Für den Fall der Nachfrage:
Die Beförderungsentgelte gemäß Stadtverordnung vom 03.06.2011 sind für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck (einschl. Travemünde) gültig, unabhängig von der Regelung zur Travemünder Woche.
Weitere Information:
Hier sind nicht alle Email-Adressen der Lübecker Taxen-Unternehmerschaft vorhanden. Daher können Sie diese Email gerne an andere Lübecker Unternehmer/innen weiter leiten, die nach Ihrer Kenntnis diese Email bislang nicht erhalten haben. Unternehmer/innen, die diese Email nicht erhalten haben, können mir die Email Adresse zusenden, so dass ich die Daten in den Verteiler aufnehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Mischa Jelen
------------------------------------------------------------
Hansestadt Lübeck
FB 3 - Umwelt, Sicherheit und Ordnung
------------------------------------------------------------
» Bereich: 3.327.3 - Zulassung zum Straßenverkehr
» Anschrift: Meesenring 7, 23566 Lübeck
------------------------------------------------------------
» Telefon: +49 (451) 122-3320
» Fax: +49 (451) 122-951 3320
» Mail: mischa.jelen@luebeck.de
» Email: kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de (Zulassungsstelle)
» Email: fahrerlaubnisbehoerde@luebeck.de (Führerscheinstelle)
------------------------------------------------------------
Mich würde mal interessieren...
ob es eine Extra Ordnung für Travemünde gibt... oder zumindestesn eine andere Formulierung in § 1...
Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Hanses
tadt Lübeck
(Lübecker Taxenordnung)
Aufgrund der §§ 47 Abs. 3 Satz 2
und 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt g
eändert durch Gesetz vom 21.8.2002
(BGBl. I S. 3322) und § 4 Abs. 2 der Landesverordnu
ng über die zuständigen Behörden
nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG-ZustVO)
vom 20.08.1991 (GVOBl. Schl.-H.
Nr. 17/91) wird verordnet:
§ 1
Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für den Verkehr mit Taxen von
Unternehmerinnen und Unternehmern,
die ihren Betriebssitz in der Hansestadt Lübeck haben
Nein, gibt es nicht. Die Regelung ist m. E. mit dem PBefG nicht in Einklang zu bringen. Aber wollen wir darin wirklich bohren?
Für die Travemünder Woche liegt klar auf der Hand: Bevor das Umland sich in Travemünde die Taschen füllt, soll dies das Lübecker Taxigewerbe schon selbst tun, wenn es denn ewas zu füllen gibt.
Aber wie sieht es während des restlichen Jahres, insbesondere nachts aus?
Also ich bin aufgrund meiner Selbstanzeige ==>http://www.taxiforum-luebeck.de/...46;html?start=0 immer noch nicht angezeigt worden..
Weder von den Maulhelden der Travemünder Taxenunternehmer, mit denen ich mich "ausgetauscht" habe, noch von der hier mitlesenden Verwaltung, auch nicht von obrigkeitstreuen Protagonisten des Gewerbes wie " 3.2.1..der sowas absondert : "
In der Genehmigungsurkunde (Konzession) steht unter Bedingungen und Auflagen:
1. Die Taxe(n) dürfen nur in Lübeck (nicht Travemünde) bereitgehalten werden.
Unterzeicnnet und abgestempelt durch die ausstellende Behörde im Auftrag des Bürgermeister der Hansestadt Lübeck.
Diese Urkunde hat jeder Unternehmer in seinen Unterlagen und sollte seine Fahrer entsprechend anweisen.
"
und hab am Sonntag, wo diese schöne Regelung garnicht gilt, wieder dort geladen!!!!!!!
Obwohl doch alles rechtlich abgesicher ist??? :
"Sogenanntes Pflichtfahrgebiet Lübeck-Travemünde und Lübeck: Das Pflichtfahrgebiet bezeichnet den Geltungsbereich, der von der Genehmigungsbehörde für die Personenbeförderung mit Taxen im Rahmen des ÖPNV festgelegt ist. Es definiert den örtlichen Bereich, in dem die Taxiunternehmen Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen müssen (Betriebspflicht).
Gemäß den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes besteht die Beförderungspflicht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der Pflichtfahrgebiete. In Lübeck gibt es zwei davon: Die Hansestadt Lübeck ohne Travemünde sowie nur den Stadtteil Travemünde. Einige wenige Taxi-Konzessionen sind für Travemünde vergeben worden sind, alle anderen Konzessionen gelten für Lübeck.
aaaaber.....:
" Nach der gesetzlichen Konzeption des Personenbeförderungsgesetzes müssten sich vielmehr das Gebiet der festgesetzten Tarife für den Taxiverkehr und das Pflichtfahrgebiet, für das die Beförderungspflicht bestehe, gegenseitig decken. Eine Aufspaltung von Tarifgebiet und Pflichtfahrgebiet lasse das Gesetz nicht zu.
OVG Rheinlan Pfalz - 7 C 10969/12.OVG - ===>[url] http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rhe...m.news15125.htm
[/url]
Da der Tarif für alle Unternehmer gleich ist...ist nix mit..." In Lübeck gibt es zwei davon"...wie ich schon schrieb..das auf der Konzession aufgedruckte (im Auftrag des Bürgermeisters der Hansestadt Lübeck mit Stempel und Unterschrift WOW.. ) ist die Druckerschwärze nicht wert..
Es geht hier auch garnicht darum, in Travemünde dauerhaft an der Priwallfähre stehen zu wollen, sondern darum, dass die ordnungliebende Behörde, welche sooo auf die Einhaltung der Taxenordnung drängt, sich eben gleichfalls an Gesetze zu halten hat und nicht mal eben verordnen darf, wie es ihr gefällt..
Zitat von taxirock
Es geht hier auch garnicht darum, in Travemünde dauerhaft an der Priwallfähre stehen zu wollen, sondern darum, dass die ordnungliebende Behörde, welche sooo auf die Einhaltung der Taxenordnung drängt, sich eben gleichfalls an Gesetze zu halten hat und nicht mal eben verordnen darf, wie es ihr gefällt..
Es geh taber auch darum, dass den Konzessionsinhabern "Lübeck ohne Travemünde" nicht daran gelegen sein dürfte, dass die Fahrzeuge der Konzessionsinhaber "Travemünde" außerhalb der Saison die Taxistände in "Lübeck ohne Travemünde" noch zusätzlich verstopfen. Meines Wissens, was nicht zwingend richtig sein muss, geht diese von dir beanstandete Regelung nicht auf irgendeine Idee irgendeiner Behörde zurück, sondern auf einen vor ganz ganz ganz langer Zeit geäußerten Wunsch der außerhalb von Travemünde ansässigen Taxiunternehmer.
Zitat von Rettich
................................. sondern auf einen vor ganz ganz ganz langer Zeit geäußerten Wunsch der außerhalb von Travemünde ansässigen Taxiunternehmer.
Genau umgekehrt....die Handvoll Travemünder haben es hinbekommen ihr Areal zu schützen.
Damals als das Casino noch brummte...
WIE das damals zustande gekommen ist..diese rechtlich nicht haltbare Regelung, überlasse ich Eurer Phantasie...man kann sich die Akten dazu nach dem IFG ja mal kommen lassen..
und...man kann bei Verwaltungen so einfach "Wünsche" äussern? Und die werden dann ohne Rechtsgrundlage einfach so mal als gesetzl. Regelung erlassen???
Na geil, da hätte ich dann auch ein paar....
Aufgabe einer Konzessionsbehörde kann nicht sein unternehmerisches Risiko zu minimieren oder Konkurrenzsituationen zu regeln..
und wenn doch nehmen wir halt den Stand "Karlshof" nur für MINI den Zob nur für LÜ und den Kohlmarkt nur für Graupen!
Es gibt keine entsprechende Verordnung, denn die wäre Voraussetzung. Zumindest hat man uns bisher keine vorgelegt. Aber auch für diese gibt es keine Rechtsgrundlage, denn das PBefG sieht keine Trennung von Gemeinde und Pflichtfahrgebiet vor, zumindest, solange es sich um das eigene "Hoheitsgebiet" handelt. Die ist auch interessant im Hinblick au das Umsatzsteuergesetz, Stichwort 7%.
Zitat von RettichZitat von taxirock
Es geht hier auch garnicht darum, in Travemünde dauerhaft an der Priwallfähre stehen zu wollen, sondern darum, dass die ordnungliebende Behörde, welche sooo auf die Einhaltung der Taxenordnung drängt, sich eben gleichfalls an Gesetze zu halten hat und nicht mal eben verordnen darf, wie es ihr gefällt..
Es geh taber auch darum, dass den Konzessionsinhabern "Lübeck ohne Travemünde" nicht daran gelegen sein dürfte, dass die Fahrzeuge der Konzessionsinhaber "Travemünde" außerhalb der Saison die Taxistände in "Lübeck ohne Travemünde" noch zusätzlich verstopfen. Meines Wissens, was nicht zwingend richtig sein muss, geht diese von dir beanstandete Regelung nicht auf irgendeine Idee irgendeiner Behörde zurück, sondern auf einen vor ganz ganz ganz langer Zeit geäußerten Wunsch der außerhalb von Travemünde ansässigen Taxiunternehmer.
Ich glaube mal das die 20 Taxen aus Travemünde hier auch nicht mehr wirklich auffallen.
Es geht hier aber um eine Rechtsgrundlage für den Schwachsinn der von der Ordnungsbehörde,
die gibt es aber nicht. Und Wünsche habe ich auch, das interessiert aber nicht.
Ich habe mit Jelen telefoniert, und er fing selber an zu stottern als er mir erklären sollte
warum ich mich in Travemünde nicht bereithalten darf, es handelt sich ja um Lübeck.
Angebot von mir an Jelen:
Ich bin frei in meiner Preisgestaltung nach Travemünde, er sagte nein es ist Tarifgebiet.
Ich fahre nicht nach Travemünde, er sagte nein es ist Pflichtfahrgebiet.
Warscheinlich muss erst ein Fahrgast vor ein Taxi aus Lübeck ohne Travemünde in Travemünde
springen. Um dann überfahren zu werden.
Der sagt dann warscheinlich wen er es überlebt hat, es war ein Taxi mit HL auf dem Kennzeichen.
Der Unternehmer hätte dann den Fahrgast aufklären müssen, das er sich nicht in Lübeck (Travemünde)
bereit halten darf. Also auch keine Fahrgäste einladen darf.
Würde mich Interesieren wie Jelen das dann einem Richter erklärt.
Da Richter keiner Behörde unterstellt sind, wird dieser dann auch null Angst vor Ihm haben.
Dem kann er ja nicht sagen, ich schicke dir das Finanzamt auf den Hals, zum Schuhkartons sortieren.
Der Fahrer kann sich ja darauf berufen, das er dort nicht einladen darf. Aussage von Herrn Jelen.
Und der Unternehmer ist dafür zuständig, alle darüber aufzuklären, den da wo es steht das man sich
nicht in Travemünde bereithalten darf sollte in einem Ordner in seinem Büro sein.
Das ist die einzige Möglichkeit wo man es nachlesen kann. Für den Fahrer also unzugänglich.
Und mal auf die Travemünder Taxen zurück zu kommen, man wird von einen Harms Taxi
darauf aufmerksam gemacht das man sich nicht in Travemünde bereit halten dürfte (Sonntag).
Dieser sagt auch noch man solle sich mal die Taxenverordnung durchlesen!!!, aber wo steht das
da. Er sollte vielleicht seinen Unternehmer mal sagen, das ein Mietwagen kein Taxi ist. Das kann
man auch nachlesen.
Und wen unsere Ordnungsbehörde schon mal was tun möchte, sollten sie sich mal
um die OH-CC Taxen kümmern die nonstop durch Travemünde mit Taxilschild (beleuchtet) gefahren sind.
Lübeck gehört ja sowieso schon lange für OH-CC Taxen zum Pflichtfahrgebiet. Ist wohl jedem
bekannt.
Alternativ dann auch noch um die OH-AA Taxen die scheinbar auch für die Hansestadt Lübeck
zuständig sind.
Wen die sich mal alle nicht mehr bereit halten in Lübeck, haben wir dann auch noch genug Kunden
für die 20 Lübeck (Travemünde) Taxen.
Wen der Ordnungsbehörde das auch noch nicht reicht an Arbeit, hätte ich da nochwas auf
dem Herzen. (Wünsche)
Das sie sich mal um unsere Taxen kümmern die die Fahrgäste abzocken, mit ihren
Stadtrundfahrten. Das wird ja gerade wieder Volkssport.
Und um die die meinen sie fahren keine Stadtfahrten, nur weil gerade kein Taxi
mehr am Bahnhof steht.
Und dafür gibt es Gesetze, für jeder Mann zum nachlesen im i-net.
Für das trennen von Ortsteilen im Pflicht- und Tarifgebiet NICHT. Habe ich auf jedenfall noch nicht gefunden,
trotz langem suchen.
Und um nicht daran gelegen sein dürfte geht es nicht. Wen es danach gehen würde, würden wohl kaum
noch Taxikonzessionen rauskommen oder?
Aufgabe einer Konzessionsbehörde kann nicht sein unternehmerisches Risiko zu minimieren oder Konkurrenzsituationen zu regeln..
und wenn doch nehmen wir halt den Stand "Karlshof" nur für MINI den Zob nur für LÜ und den Kohlmarkt nur für Graupen!
Ich möchte gerne die Taxenstände zuweisen, jeweils nach Betriebssitz des Unternehmers. Also der nächste Taxistand.
Wir müssen uns dann nur mit der Ordnungsbehörde einig werden ob Luftlinie oder Wegstrecke.
Fakt ist aber das dann auch bitte die Taxenstände vergrössert werden müssen, sonst passen die ganzen Taxen nicht rauf.
Und die Behörde ist dann zuständig für die Überwachung das sich keiner ausserhalb seines zugewiesenen Taxistands bereit hält.
Ich bin dann mal gespannt, wieviele Unternehmer sich einen neuen Betriebssitz eintragen lassen.
Beliebt wird bestimmt, Ratzeburger Allee 160, Am Bahnhof und Kohlmarkt (vorallem im Dezember beim Weinachtsmarkt).
Vorteil für die Ordnungsbehörden, Stadt, Eichamt und Zoll man findet die Taxen besser. Die brauche dann auch nicht mehr
die Taxen in Lübeck zu suchen. Die Beamten freuen sich bestimmt.
Spart auch Geld für die Behörden, die bekommen ja vernünftiges Gehalt mit Zuschlägen, gerade am WE und in der Nacht.
Mit der Regelung sind wir dann in der BRD einzig artig, und auch noch Umweltfreundlich. Wir brauchen keine Glühlampen mehr, in
den Taxischildern. Ob sich das dann aber mit der Rückkehrpflicht zum zugewiesenen Taxistand wieder aufhebt weiss ich nicht.
Aber dem Finanzamt muss man dann auch keine 84 Cent auf den Kilometer mehr nachweisen, es kann sich nur noch um 42 Cent handeln.
Wäre doch super oder?
Wobei sind wir sowieso warscheinlich einzig artig, so eine Regelung wie mit Travemünde gibt es sehr warscheinlich in der ganzen
BRD sowieso nicht. Ausser natürlich in LÜBECK, dafür ist Lübeck ja aber bekannt 1,3 Milliarden Schulden sprechen für sich.
Grösster Kostenfaktor für die Hansestadt ist nunmal ALG II, damit die Stadt noch mehr Schulden bekommt gibt es ja die
Konsessionsfreigabe. Ein Taxifahrer kann ja nicht wirklich von dem Verdienst leben, (ALG II mit JOB) nenne ich das.
Der Unternehmer kann garnicht bei den Umsätzen ein vernünftiges Gehalt bezahlen, also wird der fehlende Rest an Geld
durch die Hansestadt gedeckelt ALG II. Auf jedenfall muss ein Fahrgast ausser am 31.12 nicht wirklich auf sein Taxi warten,
Lübeck unterhält davon ja jede Menge.
Kann mir jemand vielleicht verraten, ob die Busse aus Lübeck bis Betriebssitz PLZ 23569 in PLZ 23570 fahren dürfen???
Ein bisschen Spass muss man haben, wir haben sonst ja nichts zu lachen.
Konnte ich mir nicht verkneifen
Vielleicht stellt Lübeck ja mal jemanden ein der lesen und auch rechnen kann.
Scheint mir aber als wäre das für die Hansestadt ein wirkliches Problem, jemanden zu finden der dies erfüllt.
Und wenn der Beschiss am Steuerzahler nicht mehr reicht, kann man ja auch die Fahrer noch ausquetschen. http://www.taxiforum-luebeck.de/f33t530-...enschinder.html
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