Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?
in IG-Taxi-Lübeck 20.01.2012 21:42von IG-Taxi-Lübeck • 178 Beiträge
Zitat
Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen
§ 3 Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge
Mitglieder des Fahrpersonals dürfen als Arbeitnehmer nicht nach den zurückgelegten Fahrstrecken oder der Menge der beförderten Güter entlohnt werden, auch nicht in Form von Prämien oder Zuschlägen für diese Fahrstrecken oder Gütermengen. Ausgenommen sind Vergütungen, die nicht geeignet sind, die Sicherheit im Straßenverkehr zu beeinträchtigen.
Seit Monaten laufen in den einschlägigen Taxiforen die Diskussionen über die umsatzabhängige Fahrerentlohnung.
Diese gipfelten nun heute in einer durch die Hamburger Wirtschaftsbehörde einberufene Anhörungsrunde unter Beteiligung der Hamburger Taxiverbände, Zentralen und diversen Behörden, u.a. dem Amt für Arbeitsschutz. Nach einem ersten Bericht des beteiligten, noch jungen und sehr kleinen Unternehmer- und Fahrerverbandes HTV, wurde von Behördenseite ganz klar erkannt, dass die gängige Praxis des umsatzabhängigen Akkordlohnes illegal ist.
Den Verbänden wurde aufgetragen, einen Musterarbeitsvertrag zu erarbeiten und auf Widerrede mit der Drohung das Messer auf die Brust gesetzt, alternativ auch einen Musterprozess mit einem Taxiunternehmer führen zu können.
Offensichtlich haben die Hamburger Behördenvertreter bereits im Vorwege bundesweit Kontakt mit weiteren Taxibehörden aufgenommen, die demnach dieselbe Auffassung vertreten, wie es in Hamburg der Fall ist.
Wir werden hierzu in nächster Zeit das Gespräch mit Zentralen, Unternehmern, Fahrern und Behörde suchen und stehen natürlich auch für die direkte Ansprache und hier im Forum zur Verfügung.
Eine breite Diskussion zu diesem Thema auch hier wäre wünschenswert.
Hier der Bericht des HTV
Zitat
Bericht: "Provisions-Löhne für Taxifahrer sind rechtswidrig"
Administrator (admin) on Jan 20 2012
Am heutigen Freitag haben Gisbert Eichberg und Clemens Grün für den "HTV - Hamburger Taxenverband e.V." an einer Veranstaltung in der "Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation" (BWVI) zum Thema "Fahrerentlohnung im Taxengewerbe" teilgenommen, die um 10:00 Uhr begann und um 12:15 endete. Eingeladen hatte die "Verkehrsgewerbeaufsicht", wobei im Vorgang mal von einer "Anhörung" und mal von einer "Diskussionveranstaltung" die Rede war. Letzteres traf den Verlauf besser - eine Zusammenfassung.
Anwesend waren Vertreter sämtlicher Verbände sowie Zentralen-Abgesandte, dazu Vertreter der Handelskammer und zahlreiche Behördenmitarbeiter der behördlichen Taxenaufsicht (u.a. Herr Ritter und Herr Dr. Glitza, dazu zwei Vertreter des "Amtes für Arbeitsschutz" (AFA, in der "Behörde für Gesundheit und Vebraucherschutz", BGV). Den Vorsitz der Sitzung hatte der Dezernatsleiter der Verkehrsgewerbeaufsicht im Rechtsamt der BWVI Herr Werner.
Nachdem Werner einleitete, dass die Lohnhöhe des Fahrpersonals kein Thema für die Behörde ist, auch das Thema Mindestlohn nicht, stellte Herr Hellbach (AFA, Leiter für Grundsatzangelegenheiten des Arbeitsschutzes, Arbeitsschutzkonzepte und Arbeitsschutzmanagementsysteme) klipp und klar fest: Nach Prüfung des "Fahrpersonalgesetzes" und seines § 3 (Verbot von Akkordlöhnen für Fahrpersonal), verschiedener Gesetzeskommentare und auch der Entstehung und Begründung des Gesetzes hat sich dieses zuständige Amt folgende Rechtsmeinung gebildet: Die in Hamburg und anderen Städten gängige Praxis einer Entlohnung nach Umsatz-Prozenten ist rechtswidrig. Diese Hamburger Position wird, bei einer nicht genannten Ausnahme, von sämtlichen anderen Länder-Ämtern geteilt.
Einwände von verschiedenen Diskussions-Teilnehmern, die die Praktikabilität einer Festlohn-Regelung für Taxifahrer in Frage stellten, erteilte Herr Hellbach eine klare Abfuhr: Als Überwachungsbehörde diskutiere sie mit Betroffenen nicht über Gesetze. Eine Provisionzahlung (im weiteren auch gerne als "Akkordlohn" bezeichnet) ist mit dem "Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen" (Fahrpersonalgesetz, FPersG) "nicht vereinbar". Allerdings stellte Hellbach folgende Möglichkeit in den Raum: Um Rechtssicherheit zu bekommen, könnte das Amt mit einem dafür bereitstehenden Unternehmer einen "Musterprozess" führen.
Nach diesen klaren Ansagen fragten Gewerbevertreter wie Lohse (Taxenunion / Hansa), warum sie überhaupt hier säßen, wenn es da nichts zu diskutieren gäbe, Schütte (LPVG / Hansa) ergänzte, nach solchen Vorgaben seien Diskussionen ja "sinnlos". Herr Hellbach entgegnete, dass die Gewerbevertreter ja hier nicht sitzen müssten, die Veranstaltung sei ja freiwillig. Ansonsten sei es den Branchenvertretern unbenommen, Vorstöße beispielsweise beim Bundesverkehrsminister oder bei der Europäischen Union zu starten.
Werner kündigte an, dass seine Behörde plane, einen rechtskonformen Muster-Arbeitsvertrag zu veröffentlichen. Darauf intervenierte Stambula und schlug ein Treffen in kleinerer Runde mit "drei, vier Unternehmern" bei der Behörde vor. Als Werner auf dieses Angebot einging, intervenierten die HTV-Vertreter und stellten klar, dass ein Musterarbeitsvertrag nur zusammen mit Arbeitnehmervertretern erarbeitet werden könne. Der (freundlich formuliert:) Widerstand der Unternehmerverbände zeigte Wirkung bei Werner. Selbst dem Hinweis des neben ihm sitzenden AFA-Vertreters Hellbach auf die behördliche Neutralität sowie der praktische Vorschlag, die kleine Unternehmerrunde könne einen Behördenvertreter einladen (ansatt behördlicherweits eingeladen zu werden), widersetzte sich Werner. Er sagte aber zu, dass er zu einem zweiten Termin dann mit dem HTV/ Arbeitnehmervertetern einladen würde.
Herr Ritter ergänzte, dass es im Taxi-Gewerbe zahlreiche Arbeitsverträge z.B. ohne Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gäbe. Angestellte Taxifahrer, die bei Krankheit ohne Verdienst dastehen würden, wären gezwungen, auch bei Krankheit zu fahren. Er erwähnte weitere brachenübliche Rechtswidrigkeiten wie die im Gutachten erwähnten Fahrschichten bis zu 14 Stunden oder auch die bei Kontrollen festgestellten Müdigkeitserscheinungen bei Fahrern. Ritter und auch Werner kündigten an, dass die Einhaltung solcher unstrittigen Mindeststandards wie Lohnfortzahlungen oder Gewährung von Urlaub künftig auch konzessionsrechtlich relevant würden.
Vom HTV wurden zahlreiche weitere flächige Gesetzesverstöße genannt wie die regelhaften Verstöße gegen die Arbeitszeitgesetze oder die flächigen Steuer- und Abgabenverkürzungen durch die vorsätzlichen Falschberechnungen der Sonn-, Nacht- und Feiertagszuschläge. Die flächigen Gesetzesverstöße führten zu einem unfairen Wettbewerb auf dem Taximarkt. Wenn die konsequente Anwendung der Arbeitnehmerschutzgesetze zu einer Marktbereinigung betrage, wären in dieser Branche mit deutlichen Überkapazitäten auch Lohnsteigerungen für angestellte Fahrer möglich. Die konsequente Anwendung der Arbeitsschutz-Gesetze könnte einen ähnlichen Effekt wie eine Konzessionsbeschränkung haben, würde aber den freien Wettbewerb nicht behindern.
Herr Hellbach wies die Unternehmer darauf hin, dass ein Musterprozess die ansonsten möglichen Gestaltungs-Chancen, die man in Gesprächen hätte, verhindern würde.
Herr Werner wies auf zwei Mustervertrags-Texte des des Arbeitgeber-Bundesverbandes BZP hin, wo es in einer Variante sehr wohl einen Festlohn gäbe und in der anderen einen Basislohn plus Bonuszahlungen. Werner fragte, warum so etwas nicht auch in Hamburg gehen sollte? Er forderte den HTV und andere auf, Vorschläge aus Arbeitnehmersicht zu machen und wollte auch Tarifverträge aus anderen Städten zur Erarbeitung heranziehen.
Herr Dr. Glitza von der Verkehrsgewerbeaufsicht nahm das von den HTV-Vertretern genutzte Wort von der Scheinselbstständigkeit auf und gab eine jüngste Rechtssprechung bekannt: Vor wenigen Tagen habe das OVG Hamburg ein Urteil aus 2009 für wirkungslos erklärt - der zwischenzeitlich gerichtlich sanktionierte Weg eines selbstständigen Taxifahrers (in einem fremden Taxi) wurde gekippt. Es gibt weiterhin nur selbstständige und angestellte Taxifahrer, nichts dazwischen.
Diese Kurzzusammenfassung soll durch ein ausführlicheres und detailierteres Verlaufs-Protokoll ergänzt werden, das ab Montag an gleicher Stelle - http://www.hamburgertaxenverband.de - veröffenlicht wird.
Wir laden zu dem Thema am Dienstag 24. Januar 2012 ab 14:00 zur
Infoveranstaltung "Fahrerlöhne / Arbeitsbedingungen"
in der Gaststätte "Roxie"
Alsterdorfer Str. 288, Ecke Heubergredder (unweit des Taxihauses Alsterdorf)
Wir informieren gerne alle interessierten angestellten und selbstständigen Taxifahrer in Hamburg über den Verlauf und unsere Bewertung der Anhörung (Fr. 20.1.2012 bei der BWVI Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) und möchten mit Euch über Konsequenzen und die weiteren Schritte beraten.
RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?
in IG-Taxi-Lübeck 21.01.2012 04:31von Taxi Taxi • Besucher | 118 Beiträge
Schön das in dieses Thema mal wieder mehr Bewegung kommt........Aber ich glaube nicht das sich da mal was ändern wird..LEIDER !!
Die Behörden selbst müssten viel mehr hinterher sein
Mehr Kontrollen durch den Zoll.....
Alle Taxiunternehmer müssten die Daten über Ihre Fahrer an den Zoll übermitteln , der könnte die Daten mit der Arbeitsagentur abgleichen.
Höhe der Anmeldung , wie viele Stunden im Auto und dann ständig Kontrollen....
Wenn dann ein Unternehmer nur 2 Fahrer für einen Wagen hat und nur einer davon Geld vom Amt bezieht ist der Fall klar...
Hohe Geldstrafe für beide und den Fall sofort öffentlich machen zur Abschreckung............
Wie viele Fahrer haben sich im Dezember mit dem Weihnachtsgeschäft und Hartz 4 eine goldene Nase verdient und haben mehr verdient als Leitende Angestellte , Ärzte oder andere studierte Leute..............
Schiebt diesem Betrug endlich den Riegel vor........
Da bekommt man echt das kotzen .....
RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?
in IG-Taxi-Lübeck 21.01.2012 04:40von Taxi Taxi • Besucher | 118 Beiträge
Nicht geduldet wurde ein Geschäft, das ebenfalls am Fiskus vorbei rollte. Ein wegen seiner gelben Autos als "Großer" in der Szene geltender Unternehmer vermietete einen Teil seiner Automobile vornehmlich an Türken. Gegen eine Monatspauschale von rund 2000 Euro. Die Pächter wiederum sollen insbesondere "schwarz" unterwegs gewesen sein. Bogan betont: "Wir bringen viel Energie auf, um diese Praktiken zu stoppen."
So in einer großen deutschen Stadt geschehen.......
RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?
in IG-Taxi-Lübeck 26.01.2012 23:09von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Zitat von Taxi Taxi
Nicht geduldet wurde ein Geschäft, das ebenfalls am Fiskus vorbei rollte. Ein wegen seiner gelben Autos als "Großer" in der Szene geltender Unternehmer vermietete einen Teil seiner Automobile vornehmlich an Türken. Gegen eine Monatspauschale von rund 2000 Euro. Die Pächter wiederum sollen insbesondere "schwarz" unterwegs gewesen sein. Bogan betont: "Wir bringen viel Energie auf, um diese Praktiken zu stoppen."
So in einer großen deutschen Stadt geschehen.......
Du sprichst von einem Lübecker Unternehmen? Zufälig eine Ltd.?
RE: Fahrerprozente illegal und vor dem Aus!?
in IG-Taxi-Lübeck 26.01.2012 23:14von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Offensichtlich scheint sich aber zumindest in Lübeck noch niemand besonders über dieses Thema aufzuregen.
Wir sprechen hier immerhin auch von Arbeitszeitbegrenzung auf 9h - auch für Unternehmer. Wir sprechen auch von Festlöhnen, egal zu welcher Zeit.
Da müßten doch eigentlich alle Fahrer Freudentänze vollführen, wenn man u.a. an Nachtschichtumsätze im zweistelligen Bereich denkt.
Das Thema kommt mit Sicherheit in Kürze auch in Lübeck auf die Tagesordnung. 15 von 16 Länderbehörden haben die gängige Entlohnungspraxis nach Umsatz für illegal erklärt.
Wo soll denn das Geld (Festgehalt) herkommen???
Wer kann denn 7,50€ Stundenlohn zahlen,wenn das Auto nur 10€ Umsatz macht?
Selbst bei 20€ wäre es schwierig,wenn man an die anderen Kosten und Abgaben denkt.
Und welcher Unternehmer wäre bereit dazu,das gesamte Risiko zu tragen,nur damit er unterm Strich einen Arbeitnehmer beschäftigt,der besser gestellt ist,als er selbst?
Die meisten Taxifahrer sind doch sowieso Hartz4 oder Rentner oder haben noch einen "normalen" Job.Nur vom Taxifahren leben kann doch eh niemand.Dann gibt es eben bald nur noch selbstfahrende Unternehmer,das hat ja auch Vorteile,bessere Kontrolle,bessere Qualität und weniger Autos,dann können die,die noch da sind vielleicht auch wieder davon leben.
Und diese ganze Hartz4-Abzocke wird etwas eingedämmt.
Zitat von HLooPZitat von Taxi Taxi
Nicht geduldet wurde ein Geschäft, das ebenfalls am Fiskus vorbei rollte. Ein wegen seiner gelben Autos als "Großer" in der Szene geltender Unternehmer vermietete einen Teil seiner Automobile vornehmlich an Türken. Gegen eine Monatspauschale von rund 2000 Euro. Die Pächter wiederum sollen insbesondere "schwarz" unterwegs gewesen sein. Bogan betont: "Wir bringen viel Energie auf, um diese Praktiken zu stoppen."
So in einer großen deutschen Stadt geschehen.......
Du sprichst von einem Lübecker Unternehmen? Zufälig eine Ltd.?
Alwin Bogan ist Pressesprecher des Hauptzollamtes Krefeld! Hat also nix mit Lübeck zu tun!
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