Das das Taxigewerbe für Schwarzarbeit anfällig ist, ist kein Geheimnis. Es soll auch so sein, dass es häufig sogar die Fahrer sind, die es vorziehen, geringfügig angemeldet zu werden, aber 6 Tage die Woche durchzuziehen.
Erst vor kurzem verließ ein Fahrer "seinen" Unternehmer, weil dieser ihn mit vollem Umsatz plus Zulagen angemeldet hatte und dies auch nicht zu ändern gedachte. Er hat dann lieber ein Angebot eines Unternehmers angenommen, ihn auf geringfügig anzumelden. Er bettelte dann aber noch um eine Kündigung, weil er befürchtete, keine Aufstockung zu bekommen, weil er ja freiwillig ein Arbeitsverhältnis gegen eines mit offiziell "schlechterer" Bezahlung angenommen hat.
Ein paar Tage später fragte mich dann ein Fahrer, der neu ins Gewerbe einsteigen möchte, ob es normal sei, dass auf Prozente abgerechnet und Bar ausgezahlt würde, aber nur auf 400 oder 600 angemeldet würde. Er habe bisher keinen AG gefunden, der ihn mit vollem Umsatz anmelden wolle.
Die Krönung findet sich dann in folgender Anzeige. Namen habe ich natürlich entfernt, es handelt sich aber defintiv um ein Lübecker, ehemaliges Mietwagenunternehmen:
Zitat
An das Arbeits – und Sozialgericht FAX.: + 4945138978-50 Neustr. 2 23568 Lübeck
Klageerhebung gegen den ***
Firmensitz: ***
Ich habe vom *** bis einschl. *** als Fahrer nach mdl. Einweisung durch *** auf den Fahrzeugen mit den Rufnummern ** ** ** gearbeitet. Frei Tage waren ***. Bisher gezahlt wurden nicht versteuert € 445,--. Nicht gezahlt wurden die Schichten ***. Den Umsatz für den *** habe ich einbehalten, da ich die Schlußrechnung für Juli nicht wie vereinbart ausgezahlt bekommen habe. Bis dato ist nach 2 Abmahnungen mdl./schr. kein Zahlungseingang zu vermerken. Der Unternehmer ist mit den Umsätzen der letzten 6 Tage in Urlaub gegangen. Ich bin seit 10 Tagen mittellos. Es gab im Verlauf des Praktikums keine Einigung über geregelte Arbeitszeiten bzw. Art der Versteuerung. Nach Abzügen und Überschlagsrechnungen sind noch € 175,-- auszuzahlen plus € 12,-- Kosten. Es wurde auf 40% Basis abgerechnet, minus 5 Cent pro Kilometer, was im Endeffekt 35 % bedeutet. Zu bemerken wäre noch, das in einem Wagen die Sitzkontakte nicht funktionierten und in einem zwoten Wagen die Tachowelle falsche Angaben wiedergab, so daß eine präzise Berechnung ausbleiben mußte. Zudem möchte ich jetzt mit dem Jobcenter abrechnen, kann dies aber nicht, wegen fehlender Zahlung.
Mit freundlichen Grüßen