#1

Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 03.10.2011 18:04
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Das das Taxigewerbe für Schwarzarbeit anfällig ist, ist kein Geheimnis. Es soll auch so sein, dass es häufig sogar die Fahrer sind, die es vorziehen, geringfügig angemeldet zu werden, aber 6 Tage die Woche durchzuziehen.

Erst vor kurzem verließ ein Fahrer "seinen" Unternehmer, weil dieser ihn mit vollem Umsatz plus Zulagen angemeldet hatte und dies auch nicht zu ändern gedachte. Er hat dann lieber ein Angebot eines Unternehmers angenommen, ihn auf geringfügig anzumelden. Er bettelte dann aber noch um eine Kündigung, weil er befürchtete, keine Aufstockung zu bekommen, weil er ja freiwillig ein Arbeitsverhältnis gegen eines mit offiziell "schlechterer" Bezahlung angenommen hat.


Ein paar Tage später fragte mich dann ein Fahrer, der neu ins Gewerbe einsteigen möchte, ob es normal sei, dass auf Prozente abgerechnet und Bar ausgezahlt würde, aber nur auf 400 oder 600 angemeldet würde. Er habe bisher keinen AG gefunden, der ihn mit vollem Umsatz anmelden wolle.


Die Krönung findet sich dann in folgender Anzeige. Namen habe ich natürlich entfernt, es handelt sich aber defintiv um ein Lübecker, ehemaliges Mietwagenunternehmen:

Zitat
An das Arbeits – und Sozialgericht FAX.: + 4945138978-50 Neustr. 2 23568 Lübeck
Klageerhebung gegen den ***
Firmensitz: ***

Ich habe vom *** bis einschl. *** als Fahrer nach mdl. Einweisung durch *** auf den Fahrzeugen mit den Rufnummern ** ** ** gearbeitet. Frei Tage waren ***. Bisher gezahlt wurden nicht versteuert € 445,--. Nicht gezahlt wurden die Schichten ***. Den Umsatz für den *** habe ich einbehalten, da ich die Schlußrechnung für Juli nicht wie vereinbart ausgezahlt bekommen habe. Bis dato ist nach 2 Abmahnungen mdl./schr. kein Zahlungseingang zu vermerken. Der Unternehmer ist mit den Umsätzen der letzten 6 Tage in Urlaub gegangen. Ich bin seit 10 Tagen mittellos. Es gab im Verlauf des Praktikums keine Einigung über geregelte Arbeitszeiten bzw. Art der Versteuerung. Nach Abzügen und Überschlagsrechnungen sind noch € 175,-- auszuzahlen plus € 12,-- Kosten. Es wurde auf 40% Basis abgerechnet, minus 5 Cent pro Kilometer, was im Endeffekt 35 % bedeutet. Zu bemerken wäre noch, das in einem Wagen die Sitzkontakte nicht funktionierten und in einem zwoten Wagen die Tachowelle falsche Angaben wiedergab, so daß eine präzise Berechnung ausbleiben mußte. Zudem möchte ich jetzt mit dem Jobcenter abrechnen, kann dies aber nicht, wegen fehlender Zahlung.

Mit freundlichen Grüßen


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#2

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 03.10.2011 20:09
von Lollipop • Besucher | 37 Beiträge

In den Diskussionen mit der Behörde und mit den einbezogenen Verbänden und Institutionen im Jahre 2010 zum Status und Zukunft des Lübecker Taxigewerbes in Zusammenhang mit der Listenöffnung und deren langfristigen Auswirkungen wurden alle diesbezügliich vom Lübecker Gewerbe geäußerten Befürchtungen und Warnungen als unbegründet zurückgewiesen. Die Listenöffnung wurde als absolut heilsbringend begründet. In diesem Zusammenhang wurde als Ziel genannt, in Lübeck ein Mustergewerbe zu installieren. Mein Eindruck von der aktuellen Entwicklung läßt hiervon jedoch nichts erkennen, aber man wird sehen . . . .


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#3

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 03.10.2011 20:56
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Das hört sich ja beinahe danach an, als hätte es solche Modelle vor der Listenöffnung nicht gegeben.

Die Behörde muss schlichtweg hartnäckiger bei den Plausibilitätsprüfungen vorgehen und darf auch vor einer Prozesswelle nicht zurückschrecken.

In Hamburg sind die Konzessionen nach der Durchsetzung der Prüfungen um mehrere Hundert zurückgegangen.


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#4

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 03.10.2011 21:02
von Lollipop • Besucher | 37 Beiträge

Die zweite Jahreshälfte 2012 wird der Elefant das Wasser lassen . .. . Mal sehen, ob bis dahin die Dachpappe von beiden Seiten betrachtet wird.


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#5

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 04.10.2011 01:55
von Anonymous

Zitat
Das das Taxigewerbe für Schwarzarbeit anfällig ist, ist kein Geheimnis. Es soll auch so sein, dass es häufig sogar die Fahrer sind, die es vorziehen, geringfügig angemeldet zu werden, aber 6 Tage die Woche durchzuziehen.

Erst vor kurzem verließ ein Fahrer "seinen" Unternehmer, weil dieser ihn mit vollem Umsatz plus Zulagen angemeldet hatte und dies auch nicht zu ändern gedachte. Er hat dann lieber ein Angebot eines Unternehmers angenommen, ihn auf geringfügig anzumelden. Er bettelte dann aber noch um eine Kündigung, weil er befürchtete, keine Aufstockung zu bekommen, weil er ja freiwillig ein Arbeitsverhältnis gegen eines mit offiziell "schlechterer" Bezahlung angenommen hat.


Ein paar Tage später fragte mich dann ein Fahrer, der neu ins Gewerbe einsteigen möchte, ob es normal sei, dass auf Prozente abgerechnet und Bar ausgezahlt würde, aber nur auf 400 oder 600 angemeldet würde. Er habe bisher keinen AG gefunden, der ihn mit vollem Umsatz anmelden wolle.



Da Hauptproblem ist doch das alle Zentralen / Unternehmer nicht an einem Strang ziehen , wenn alle den vollen Umsatz bzw. mit Festgehalt nach Tarif wie in Bayern arbeiten würden , dann hätten diese Sozialschmarotzer keinen Boden mehr....
Solange es aber immer nur einzelne Unternehmer ehrlich versuchen gehen die Fahrer eben einfach eine Tür weiter.....
Ich möchte nicht wissen wie viele Fahrer doppelt abräumen ( H4 + Taxi)
Ähnliche Verhältnisse gibt wohl nur noch in der Gastronomie.....
Man sollte diese Fahrer und Unternehmer einfach immer beim Zoll anzeigen bis das Gewerbe sauber ist.......Ich bekomme einfach nur das Kotzen wenn Fahrer auf 200 € angemeldet sind H 4 bekommen und 6 Tage die Woche 50 / 50 fahren.......

Diese Verhältnisse sind natürlich bei Ex Mietwagenunternehmen eher gegeben als bei langjährigen Taxiunternehmern....Aber das ist doch einfach kein Zustand...................


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#6

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 05.10.2011 13:33
von Anonymous

Es spricht sich rum das ein Ex Mietwagenunternehmer immer noch an seine Fahrer vermietet.....Ist das eigentlich rechtens ????
Ist das alles noch normal ????


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#7

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 05.10.2011 19:25
von Gast3

Ein anderes "schönes Modell " eines Ex Mietwagenunternehmers(ist´s vielleicht sogar der gleiche von dem hier die Rede ist und den auch die Anzeige betrifft??) ist, nicht nur im Urlaub keine Lohnfortzahlung zu geben, wie bei anderen schön längst üblich, sondern die Zeit nacharbeiten zu lassen.

Die angemeldete Summe gibts am ersten auf´s Konto. Dann folgt der Urlaub. Fängt der Fahrer wieder an, ist er erstmal die ausgezahlte Summe im Minus. dh. er muss 100 % der ausgezahlten Summe abliefern, bevor dann das andere "Procdere" abläuft..

Die Prozente "hätte " er ja schon bekommen.. und noch so´n paar Eigenarten..

So schiebt der Fahrer immer ein Minus vor sich her..

Von Feiertagen usw...geschenkt..

Wie´s im Krankheitsfall aussieht, möcht ich lieber nicht spekulieren..


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#8

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 05.10.2011 23:02
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Zitat von Gast3
....
Wie´s im Krankheitsfall aussieht, möcht ich lieber nicht spekulieren..




Genau diese Geschichte hat man an uns herangetragen. Das Unternehmen wurde aus Angst, innerhalb der betreffenden Zentrale weder als Fahrer, noch als Unternehmer je wieder auf keinen grünen Zweig mehr kommen zu können, wenn dies bekannt würde, nicht benannt. Aber tatsächlich wurde in einem Krankheitsfall von wohl 3 Wochen zwar Lohn gezahlt, der Fahrer ist dann aber nach seiner Genesung mit einem entsprechendem Minus angefangen.


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#9

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 07.10.2011 06:46
von Wattwurm • 309 Beiträge

Zitat von HLooP

Aber tatsächlich wurde in einem Krankheitsfall von wohl 3 Wochen zwar Lohn gezahlt, der Fahrer ist dann aber nach seiner Genesung mit einem entsprechendem Minus angefangen.



Was man getrost als Schweinerei bezeichnen darf. Denn über das Umlageverfahren U1 bekommt der Arbeitgeber die Kosten für die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse des erkrankten Arbeitnehmers zu 80 % zurück erstattet!

Das ist mit der Grund, warum es immer wieder von Arbeitgeberseite heißt: Bezahlten Urlaub gibt es nur gegen Vorlage des gelben Zettels ( Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vom Arzt! Die Arbeitgeber lassen sich die Urlaubstage am Strand von Las Palomas ihrer Mitarbeiter von der Krankenkasse bezahlen!

Das ist aber ziemlich ein alter Hut! Mit solchen Schummelein die kaum nachzuweisen sind, wenn alle die Fresse halten, werden die Krankenkassen jedes Jahr um ein paar Hundert Millionen Euro betrogen!

http://www.dak.de/content/dakprfirmenser...ortzahlung.html


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#10

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 09.10.2011 08:49
von Wattwurm • 309 Beiträge

Das Umlageverfahren U1 ist übrigens Pflicht! Jeder Arbeitgeber muß sich an dem Umlageverfahren beteiligen! Bei Krankheit des AN zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter und läßt sich dann den größten Teil der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse des AN erstatten! Der Verlust für den AG hält sich in Grenzen! Nach überstandener Krankheit mit einem Minus zu starten, kann man als das benennen was es ist: Beschiß!

http://de.wikipedia.org/wiki/Umlage_U1

Das es bezahlten Urlaub im Taxigewerbe häufig nur gegen Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( gelber Zettel ) von "Dr. Sonnenschein" gibt, ist ein offenes Geheimnis! Mein Fahrer geht zum Arzt simuliert ein "Burn-Out-Syndrom", wird 2 Wochen krank geschrieben, packt mir einen gelben Zettel auf den Tisch und ab in den nächsten Flieger nach Malle! Ich hole mir das Urlaubsgeld von der Krankenkasse im Rahmen des U1-Verfahrens wieder! Das ist so üblich in der Branche! Macht Ihr das etwa nicht?

http://youtu.be/yMTNTvwHJt8


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#11

RE: Entlohnungs- und Zahlungsmoral im Lübecker Gewerbe

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 09.10.2011 09:30
von Wattwurm • 309 Beiträge

Um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb einer Zentrale und den dort angeschlossenen Unternehmern zu unterbinden, kann man die Satzung wie folgt ändern:

1. Jeder angeschlossene Unternehmer hat dem Vorstand die Anstellung eines Arbeitnehmers per Kopie der Sofortmeldung unverzüglich anzuzeigen. Ist das Büro nicht besetzt wird auch ein Fax akzeptiert.

2. Fahrer von denen keine Kopie der Sofortmeldung vorliegt, werden von der Tourenvergabe ausgeschlossen.

3. Festangestellte Fahrer, die mehr als 5 Schichten a 10 Stunden in der Woche arbeiten, müssen mit mindestens 1000 Euro Brutto monatlich angemeldet werden.

4. Eine Kopie der Jahresmeldung mit dem gemeldeten Arbeitsentgelt ist dem Vorstand für jeden AN einmal jährlich auszuhändigen!

Das kann man in die Satzung hineinschreiben, wenn das von der Generalversammlung so gewollt ist und es dafür eine Mehrheit gibt! Und wer gegen die Satzung grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verstößt, fliegt raus!

Alleine dieser Tagesordnungspunkt dürfte für sehr viel Wirbel sorgen! Und es dürfte nicht uninteressant sein zu beobachten wer gegen eine solche Satzungsänderung am meisten Sturm läuft! Alleine das läßt schon tief blicken! Viel Spaß....


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