#1

Dann muss ich ja so oft die Kupplung treten...

in Schichten Geschichten 03.07.2011 20:45
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Heute Nacht, in den frühen Morgenstunden vor einer Kneipe in der Helmholtzstraße, ein Lü-Kollege vor mir schon dort.

Sein Passat dieselte laut vernehmlich unter den Schlfzimmerfnstern der Anlieger, während der Fahrer drinnen seinen Kunden suchte. Ich erlaubte mir dann den Motor abzuschalten und ihn zu fragen, ob er das denn so in den Lü-Schulungen gelernt hätte.

Ihm fielen tausend Ausreden ein, aber die schärfste war, dass er dann ja andauernd die Kupplung treten müsse und er hätte so Schwierigkeiten mit seinem Bein.

Ich frage mich nur, ob er denn während der Fahrt ohne Kupplung schaltet, denn Gangwechsel sollen beim Schaltgetriebe ja gelegentlich nötig sein.

Das nächste Mal landet der Schlüssel unterm Sitz oder dazwischen, wie in guten alten Zeiten.

Ich habe Null Verständnis dafür, in reinen Wohngebieten Minutenlang den Motor röhren zu lassen.


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#2

RE: Dann muss ich ja so oft die Kupplung treten...

in Schichten Geschichten 04.07.2011 22:41
von Isomann • Besucher | 2 Beiträge

Da gebe ich Dir völlig recht, HLooP.

Auf der anderen Seite frage ich mich ;

Wie kann ein Fahrer so verantwortungslos sein und den Schlüssel im Zündschloss lassen, während er in irgendeiner Gasstätte nach Fahrgästen ausschau hält ???
Fehlt nur noch ein Hinweisschild in der Windschutzscheibe, wo sich die Geldbörse befindet,.... aber nein, die nimmt der Fahrer ja sicherheitshalber mit, während er ein ca. 10.000 - 30.000 Euro teures, wertvolles Gefährt jedem zugänglich macht.


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#3

RE: Dann muss ich ja so oft die Kupplung treten...

in Schichten Geschichten 05.07.2011 06:45
von Rettich • 320 Beiträge

LOL - die Frage stellte ich mir auch. Weniger lächerlich wird es allerdings, wenn jemand mit dem Fahrzeug abbraust, der nicht in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das würde neben dem Ärger mit dem Arbeitgeber zusätzlich auch noch flugs eilender Socke den Staatsanwalt auf den Plan rufen....

Unabhängig davon wäre es in jedem Fall ein Verstoß gegen § 1 (2) StVO.


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