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Verbotene Busspurnutzung mit Rotlichtverstoß

in Sorgen, Nöte, Freuden Lübecker Taxifahrer 17.06.2011 17:42
von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge

Stand heute Nachmittag Holstentorplatz auswärts privat im Stau, als auf der Busspur ein Taxi einer der beiden großen Zentralen mit Fahrgästen an Bord im Tiefflug angeschossen kam.

Als die Busampel die Freigabe anzeigte fuhr der Fahrer los.

Hierbei handelt es sich nicht einfach nur um die unerlaubte Benutzung der Busspur, sondern vor allem um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, denn Fahrzeuge, die irrtümlich oder vorsätzlich die Busspur benutzen, müssen die für den für den übrigen Verkehr gültigen Lichtzeichen beachten und dürfen keinesfalls die Busampeln benutzen. Macht 125 €, drei Punkte und 4 Wochen Fahrverbot.

Da der Fahrer mit Fahrgästen unterwegs war, kann hier zusätzlich noch ein Wettbewerbsverstoß, vor allem aber ein Verstoß gegen den aktuellen Tarif vorliegen, da dieser durch die verbotene Nutzung der Busspur (Wartezeit), umgangen wird. Für diesen Verstoß haftet der Unternehmer mit einer Strafandrohung von bis zu 10.000 €. Bei wettbewerbsrechtlicher Wertung geht der Strafrahmen bis 250.000,00€.

Was tut man nicht alles für die werte Kundschaft.


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