Kennt Ihr die 72 Stunden-Regel? Nein? Gut, dann will ich Euch das mal erklären!
Alle Taxiunternehmer bekamen unlängst ein Schreiben von unserer Aufsichtsbehörde, worin wir darüber informiert werden, das der Taxistand am 16.11. 2010 am Großflecken wegen der Weihnachtsmarktaktivitäten auf die andere Seite verlegt werden muß!
Bereits gestern rückten Mitarbeiter des TBZ an, und machten unseren Taxiposten dicht und verhängten die entsprechenden Schilder mit blauen vorweihnachtlich anmutenden Müllsäcken und errichteten gegenüber einen neuen sehr stark reduzierten Taxiposten für maximal 4-5 Stellplätze ein!
Der war dann auch leider, obwohl gestern zeitgleich zur Schließung des alten Posten, entsprechende Beschlderung angebracht wurde, komplett dicht geparkt mit Privat-PKW und zum Teil auch mit Anlieferverkehr also mit Lastwagen! Es ergab sich die Frage: Und nun? Wohin mit uns?
Auf Nachfrage bei unserer Aufsichtsbehörde, bekamen wir die erhellende Antwort. Wir können nix machen. Wir dürfen keine Tickets verteilen und erst recht nicht abschleppen lassen, es gilt die 72 Stunden-Regel die besagt das diese Maßnahmen erst nach 72 Stunden nach Aufstellung der neuen Beschilderung ergriffen werden dürfen!
Warum man nicht bereits am Freitag damit begonnen hat entsprechende Beschilderungen anzubringen, diese Antwort steht noch aus....! Darauf warten wir noch!
Also liebe Neumünsteraner Autofahrer, bis Donnerstag Mittag habt Ihr noch Gelegenheit unseren Taxiposten lahm zu legen und das ohne Konsequenzen befürchten zu müssen! Halleluja....