Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZ
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZ
in Pflichtfahrgebiet 29.06.2010 11:03von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
RE: Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZ
in Pflichtfahrgebiet 17.07.2010 17:01von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
In dem Zusammenhang ab sofort in Lübeck :
Quelle:
HL - Live vom 17.07.2010 im Wortlaut übernommen:
Neue Regeln für Lübecks Taxis
Seit dem 1. Juli ist nicht nur die Warteliste für Taxi-Konzessionen abgeschafft worden, sondern es gibt auch neue Zulassungskriterien. Außerdem soll die Zahl der Taxi-Stände in Lübecker erhöht werden.
Seit dem 1. Juli 2010 sind die Wartelisten im Taxenbereich in der Hansestadt Lübeck aufgehoben worden. Das bedeutet, dass die Anträge auf Erteilung einer Taxikonzession nicht wie bisher abgelehnt und in eine Warteliste eingetragen werden, sondern sofort geprüft und bearbeitet werden. Damit ist jedoch nicht automatisch auch eine positive Entscheidung verbunden, denn nunmehr werden auch überarbeitete und neue Prüfkriterien angewandt. Das hat jetzt Ordnungssenator Bernd Möller bekannt gegeben.
Im Zusammenhang mit der Änderung der Lübecker Taxenordnung wurde auch die Aufhebung der Wartelisten vorbereitet. Die Bürgerschaft hat das neue Verfahren am 1. Juli 2010 zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung strebt damit ein verbessertes Angebot für Fahrgäste an. Zudem soll es zu mehr Transparenz bei der Erteilung von Konzessionen und der Erbringung der Beförderungsleistungen führen. Außerdem geht es auch um eine "Befriedung" dieses ergänzenden Angebots des Öffentlichen Nahverkehrs.
Nach dem Personenbeförderungsrecht ist die Zuverlässigkeit des Taxi-Unternehmers sowie die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Taxi-Betriebes zu überprüfen. Für die Bearbeitung der Anträge auf Erteilung einer Taxikonzession hat der Bereich Verkehrsangelegenheiten als Genehmigungsbehörde neue Prüfkriterien aufgestellt. Kernpunkt ist die intensive Überprüfung der wirtschaftlichen Situation des Betriebes.
Bei Antragstellern, die erstmals eine Taxikonzession anstreben, wird ein Unternehmens-Konzept gefordert, aus dem insbesondere hervorgeht, in welcher Form der Antragsteller sein Unternehmen führen will (Selbstfahrer, Anzahl Mitarbeiter und vieles mehr). Gefragt wird, welche Einnahmen erwartet werden, mit welchen Ausgaben der Antragsteller rechnet und er die ersten schwächeren Umsatzmonate überbrücken will. Durch das Konzept soll der Antragsteller nachweisen, ob er persönlich in der Lage ist, die Tragweite des Vorhabens realistisch vorauszusehen. Darüber hinaus soll vermieden werden, dass Antragsteller ohne Vorbereitung und ohne konkrete Vorstellungen in eine unsichere gewerbliche Tätigkeit streben und somit Privat-Insolvenzen drohen könnten.
Weitere, ausführliche Auskünfte erteilt Mischa Jelen unter der Telefonnummer 0451/122-3320.
Hintergrund
Per Juni 2010 sind in Lübeck 166 Taxen im Einsatz sowie 80 Mietwagen. Dies entspricht einer Dichte im Taxenbereich von 0,78 sowie im Taxen- und Mietwagenbereich von 1,16 Taxen pro 1000 Einwohner. Zum Vergleich: Kiel hat bei 333 Taxen eine Dichte von 1,48.
Zusätzliche Halteplätze für Taxen: Der Bereich Verkehr (Straßenverkehrsbehörde) prüft derzeit, ob durch die Umwandlung von Mietwagen in Taxen zusätzliche Halteplätze geschaffen werden müssen.
Sogenanntes Pflichtfahrgebiet Lübeck-Travemünde und Lübeck: Das Pflichtfahrgebiet bezeichnet den Geltungsbereich, der von der Genehmigungsbehörde für die Personenbeförderung mit Taxen im Rahmen des ÖPNV festgelegt ist. Es definiert den örtlichen Bereich, in dem die Taxiunternehmen Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen müssen (Betriebspflicht). Gemäß den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes besteht die Beförderungspflicht nur für Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der Pflichtfahrgebiete. In Lübeck gibt es zwei davon: Die Hansestadt Lübeck ohne Travemünde sowie nur den Stadtteil Travemünde. Einige wenige Taxi-Konzessionen sind für Travemünde vergeben worden sind, alle anderen Konzessionen gelten für Lübeck.
Beförderungsaufträge können zwar auch nach außerhalb oder durch Bestellung von außerhalb des Pflichtfahrgebietes angenommen werden. Nach Ende des Beförderungsauftrages muss das Taxi jedoch in seinen Pflichtfahrbereich wieder zurückkehren. Auch kann der Unternehmer Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegen nehmen. Die beiden Pflichtfahrgebiete sind von der Aufhebung der Wartelisten nicht berührt und weiterhin gültig sind.
Sonderregelung zur Travemünder Woche: Zur Aufrechterhaltung des ÖPNV wird erstmals das Pflichtfahrgebiet zur Travemünder Woche durch eine Sonderregelung geändert. Das Pflichtfahrgebiet der Lübecker Taxen wird für die Travemünder Woche an den Freitagen und Sonnabenden, 23., 24., 30., und 31. Juli 2010, jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr auf das Stadtgebiet Lübeck-Travemünde erweitert. Für diese Erweiterung gilt weiterhin die Lübecker Stadtverordnung. Diese Erweiterung gilt als Probephase nur 2010. Als "Gegenleistung" wird beim Altstadtfest 2010 das Pflichtfahrgebiet für die in Travemünde zugelassenen Taxibetriebe auf Lübeck erweitert. Damit wird auf Erfahrungen der Vorjahre reagiert, als die in Travemünde zugelassenen Taxen die Beförderungsaufträge insgesamt nicht abarbeiten konnten.
Telefonische Anfragen und Informationen können gestellt werden unter Telefon 0451/122-3334 oder per Mail unter Fahrerlaubnisbehoerde@luebeck.de
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