Hierzu bleibt festzustellen, dass es sich bei der Discoszene am Hüxterdamm sehr wohl um einen Anlass gemäß §3(2) TO handelt, in dem es heißt:
Zitat
Bei Großveranstaltungen und anderen Anlässen, die einen erheblichen Bedarf an Beförderungsleistungen zur Folge haben
Auf die Halteverbote direkt am Hüxterdamm werden wir aus gegebenem Anlass derzeit nicht weiter eingehen.
Da Kollegen aber von der Polizei mit dem Hinweis, dass man Autofahrer dazu zwänge, die durchgezogene Linie zu überfahren, auch dazu aufgefordert wurden, die Hüxbrücke zu verlassen, sei an dieser Stelle ergänzt, dass die Fahrbahn an dieser Stelle eine Breite von mehr als 5 Metern aufweist. Da kein Halteverbot ausgewiesen ist, und die vorgeschriebenen 3m zwischen dem haltenden/parkenden Fahrzeug eingehalten werden, bestehn dort nach unserer Auffassung auch kein anderweitig begründbares Halteverbot.
Dies beinhaltet ausdrücklich keine Aufforderung, sich dort bereitzuhalten. Letztendlich bleibt jeder einzelne Fahrer für sein Handeln selbst verantwortlich.
Diskussionen zum Thema bitte hier:
http://www.taxiforum-luebeck.de/f36t447-...uexterdamm.html