[Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 02.05.2011 22:53von IG-Taxi-Lübeck • 178 Beiträge
Hier eine kurze Zusammenfassung der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung und Polizeibeirat vom 02.05.2011
Themen: Tarif 2011, Alkoholbesorgungsfahrten, Taxistände
Der Ausschuss hatte sich für diese Sitzung einen großen Themenblock TAXI vorgenommen und hierzu die Geschäftführer von Minicar, Lübecker Funktaxen und die Vertreter der IG-Taxi eingeladen, die dann auch mit drei, einem und zwei Vertretern erschienen waren.
Tarif
Zunächst wurde das größte Thema, die beantragte Tariferhöhung erörtert. Hierzu gab es aus dem Ausschuss im Wesentlichen eine weitergehende Frage danach, wie sich die Wartezeiten denn auf Kranke z.B. während der Strahlentherapie auswirken würden. Hier konnten die Bedenken dahingehend ausgeräumt werden, als dass dem Ausschuss erklärt wurde, dass es für den Bereich Krankentransporte gesonderte, von der Erhöhung nicht betroffene Abrechungssysteme mit den Krankenkassen gibt.
Unerwartet kontrovers und umfänglich wurde dann doch noch der Tarifantrag diskutiert, nachdem durch den Sprecher von Minicar die ablehnende Haltung proklamiert wurde. Es wurden nochmals alle schon im Vorwege benannten, als ausdiskutiert und wenn auch mit Bauchschmerzen durch Minicar letztendlich akzeptierten Argumente hervorgeholt, worüber auch hier im Forum schon an der ein oder anderen Stelle berichtet wurde.
Letztendlich stellten sich aber die Fraktionen von SPD, CDU und Linke einhellig mit Wortbeiträgen hinter den Antrag und der Ausschussvorsitzende Carsten Stier, FDP, stellte fest, dass der Ausschuss nicht über den Antrag zu entscheiden habe, sondern den Bericht der Verwaltung lediglich zur Kenntnis nehme.
Der Innensenator, Bernd Möller, stellte fest, dass man es Minicar auf deren Wunsch ermöglicht habe, ihren Betrieb auf Taxis umzustellen und die Entscheidung über den Tarifantrag, der der Verwaltung seit Mai 2010, also vor der Marktöffnung vorlag, auch deshalb bis in das Jahr 2011 übernommen habe, um es Minicar zu ermöglichen, sich am Markt zu behaupten. Was ihnen, so die am Rande getroffene Feststellung der IG-Taxi auch aufgrund ihrer auf Service ausgerichteten Firmenphilosophie erkennbar gut gelungen sei.
Alkohollieferungen durch Taxis
Aus dem Ausschuss wurde die Frage aufgeworfen, wie damit umgegangen werde, wenn Jugendliche sich per Taxi Alkohol bestellen würden.
Neben der Feststellung, dass dieses Problem nicht an der Tagesordnung sei, da Alkohol an der Tankstelle ohnehin schon recht teuer sei und die Taxifahrt noch hinzukäme, gaben der Geschäftsführer der Lübecker Funktaxen und der Sprecher von Minicar einhellig zu verstehen, dass man sich, wenn dies politisch so gewollt sei durchaus mit einer Selbstverpflichtung durch die Zentralen anfreunden könne.
Taxistände
Die Ausführungen der IG-Taxi zu den Anforderungen an die Halteplatzsituation in Lübeck haben mittlerweile Einzug in die politische Diskussion gehalten. Vermutlich in Unkenntnis dieser Vorlage hat auch hier der Sprecher von Minicar zum Ausdruck gebracht, dass man immer rolle und überhaupt nicht auf Halteplätzen stehe. Nun gut, es sei dahingestellt.
Seitens der IG wurde nachdrücklich die vollkommen unzureichende Versorgung der südlichen Altstadt, hier insbesondere der Bereich Klingenberg thematisiert und das vollkommene Unverständnis über die offensichtlich nicht vorhandene Berücksichtigung der Belange des Taxigewerbes im Zusammenhang mit der Umsetzung von „Mitten in Lübeck“ zum Ausdruck gebracht. Den Ausschussmitgliedern wurde hierzu kurz die grundsätzliche Struktur des Gewerbes erläutert und dass es auch eine Vielzahl von Taxiunternehmern ohne Anschluss an eine Funkzentrale gibt, die auf diese Bereiche angewiesen sind, während die Zentralen auch die Peripherie versorgen würden. Der Senator legte dann auch Wert auf die Feststellung, dass es eben auch Aufgabe des Taxigewerbes sei, den ÖPNV am Stadtrand zu verdichten!
Die Diskussion soll in den Fachbereichen weitergeführt werden.
Zum Postionspapier geht es hier auf Seite 1, Download am Ende des ersten Beitrages:
http://www.taxiforum-luebeck.de/f36t323-...s-gewerbes.html
Anmerkung: Die Diskussion fand trotz der doch noch vorhandenen Differenzen absolut sachlich und ohne verbale Entgleisungen statt. Der Ausschussvorsitzende hat den Beteiligten eine Menge Raum zum Vortrag ihrer Argumente eingräumt, die diese dem Gremium ohne Unterbrechungen darlegen konnten, wofür wir uns ausdrücklich bedanken möchten.
Wir würden uns wünschen, wenn diese Athmosphäre auch in manch einer Diskussion auf der Strasse oder hinter verschlossenen Türen einzug fände.
Nun sind ja gute 6 Wochen rum...Wie sind Eure Erfahrungen mit der Preiserhöhung ????
Umsatzsteigerung ? oder gleicher Umsatz bei weniger Aufwand???
Wie sieht es mit dem Trinkgeld aus ?
Ist das Geschäft in der Woche schlechter geworden ?
Habt Ihr mehr verdienst ? Was ja Sinn der Erhöhung sein sollte......Oder sind die Prozente gekürzt worden ?
Freue mich über reichlich Kommentare....
Wurde nicht irgendwo im Vorfeld mal argumentiert,das die Preiserhöhung den Fahrern zu Gute kommen sollte?Vielleicht irre ich mich,aber ich meine so etwas mal gelesen zu haben.
Wie man jetzt aber hört,hat die zweitgrösste Zentrale ihren Fahrern die Prozente gekürzt.
Wie kommt das?Doch Umsatzeinbußen durch die Tariferhöhung?!
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 09.08.2011 13:09von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Zitat von Graupen Fan
Wer bitte ist die 2. grösste Zentrale??
Und wie kann eine Zentrale, die regelmäßig gar keine Fahrer beschäftigt deren Prozente kürzen?
...ein bischen genauer bitte!
Wer ist wohl die 2. grösste Zentrale....
KU ? mmhhh nein......vielleicht Rüther ? auch verkehrt....City ? auch nicht richtig aber schon sehr heiss.......
Die 2. grösste Zentrale in Lübeck ist wohl Mini und die Nummer 1. sind wir von der LÜ....
Er meint wohl die Unternehmer der Zentrale kürzen die Prozente....So was spricht sich seit ein paar Wochen auch am Bahnhof rum....
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 09.08.2011 17:11von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Die Nr. 1 zu sein, lässt sich nicht alleine an der Anzahl der Fahrzeuge festmachen.
Ich höre das mit dem Kürzen der Fahrerlöhne zum ersten mal so konkret. Tatsächlich ist das Entlohnungsmodell ja eine Sache zwischen Unternehmern Und Fahrern. Und da die Umsatzbeteiligung Standard ist, bedeutet mehr Umsatz auch mehr Lohn. Mir wurde aber auch die Aussage eines Unternehmers zugetragen, die sinngemäß so lautete, dass er bestimmen würde, was seine Fahrer verdienen.
Zudem gibt es mehrere konkrete Aussagen von Betroffenen zu einem Unternehmen, bei dem nach dem Vermietermodell gearbeitet werden soll.
Weiterhin konkrete Berichte über ein Unternehmen, indem zu deutsch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschissen wird.
Die betreffenden Fahrer leben aber in der Angst, keinen Fuß mehr auf den Boden zu kriegen und würden natürlich nie damit an die Öffentlichkeit gehen.
In allen Fällen handelt es sich um ehemalige Mietwagenunternehmer.
Vermietermodell und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie kein bezahlter Urlaub stellen zudem klare Rechtsverstöße dar und sind nichts anderes als kriminell.
Es ist allerdings erstaunlich, dass es genug Dumme zu geben scheint, die sich darauf einlassen. Wie die dann angemeldet sind oder sein wollen, steht aber dann gleich auf der Kehrseite dieser Medaille.
Zitat von HLooP
Die Nr. 1 zu sein, lässt sich nicht alleine an der Anzahl der Fahrzeuge festmachen.
Ich höre das mit dem Kürzen der Fahrerlöhne zum ersten mal so konkret. Tatsächlich ist das Entlohnungsmodell ja eine Sache zwischen Unternehmern Und Fahrern. Und da die Umsatzbeteiligung Standard ist, bedeutet mehr Umsatz auch mehr Lohn. Mir wurde aber auch die Aussage eines Unternehmers zugetragen, die sinngemäß so lautete, dass er bestimmen würde, was seine Fahrer verdienen.
Zudem gibt es mehrere konkrete Aussagen von Betroffenen zu einem Unternehmen, bei dem nach dem Vermietermodell gearbeitet werden soll.
Weiterhin konkrete Berichte über ein Unternehmen, indem zu deutsch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschissen wird.
Die betreffenden Fahrer leben aber in der Angst, keinen Fuß mehr auf den Boden zu kriegen und würden natürlich nie damit an die Öffentlichkeit gehen.
In allen Fällen handelt es sich um ehemalige Mietwagenunternehmer.
Vermietermodell und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie kein bezahlter Urlaub stellen zudem klare Rechtsverstöße dar und sind nichts anderes als kriminell.
Es ist allerdings erstaunlich, dass es genug Dumme zu geben scheint, die sich darauf einlassen. Wie die dann angemeldet sind oder sein wollen, steht aber dann gleich auf der Kehrseite dieser Medaille.
Kein Urlaub und kein Geld im Krankheitsfall ist leider immer noch sehr verbreitet...
Zitat von HLooP
Die Nr. 1 zu sein, lässt sich nicht alleine an der Anzahl der Fahrzeuge festmachen.
Ich höre das mit dem Kürzen der Fahrerlöhne zum ersten mal so konkret. Tatsächlich ist das Entlohnungsmodell ja eine Sache zwischen Unternehmern Und Fahrern. Und da die Umsatzbeteiligung Standard ist, bedeutet mehr Umsatz auch mehr Lohn. Mir wurde aber auch die Aussage eines Unternehmers zugetragen, die sinngemäß so lautete, dass er bestimmen würde, was seine Fahrer verdienen.
Zudem gibt es mehrere konkrete Aussagen von Betroffenen zu einem Unternehmen, bei dem nach dem Vermietermodell gearbeitet werden soll.
Weiterhin konkrete Berichte über ein Unternehmen, indem zu deutsch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschissen wird.
Die betreffenden Fahrer leben aber in der Angst, keinen Fuß mehr auf den Boden zu kriegen und würden natürlich nie damit an die Öffentlichkeit gehen.
In allen Fällen handelt es sich um ehemalige Mietwagenunternehmer.
Vermietermodell und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie kein bezahlter Urlaub stellen zudem klare Rechtsverstöße dar und sind nichts anderes als kriminell.
Es ist allerdings erstaunlich, dass es genug Dumme zu geben scheint, die sich darauf einlassen. Wie die dann angemeldet sind oder sein wollen, steht aber dann gleich auf der Kehrseite dieser Medaille.
Wenn man mit altem Tarif 800 umsatz gemacht und 50-50<gefahren ist und nun mit neuem Tarif 900 umsatz macht und 40-60 fährt ist das natürlich schwer zuverstehen.....
Man Stelle sich vor Dräger macht mehr Umsatz und kürzt deswegen die Loehne.....
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 09.08.2011 20:15von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
Zitat von Gast
...
Wenn man mit altem Tarif 800 umsatz gemacht und 50-50<gefahren ist und nun mit neuem Tarif 900 umsatz macht und 40-60 fährt ist das natürlich schwer zuverstehen.....
Man Stelle sich vor Dräger macht mehr Umsatz und kürzt deswegen die Loehne.....
Man kann das nur als Schweinerei bezeichnen.
Es war nicht das Ziel unserer Bemühungen, dass sich hoffentlich nur einige wenige Unternehmer neben dem höheren Umsatz zusätzlich noch an ihren Fahrern bereichern.
Passt aber zu der Aussage, dass man selbst entscheide, was die Fahrer zu verdienen hätten. Wenn das generelle Politik bei Mini sein sollte, was ich nicht glaube, dann wäre das geradezu skandalös.
Ich hätte es in den letzten Jahren nachvollziehen können, wenn Unternehmer aufgrund massiver Kostensteigerungen an den Prozenten gedreht hätten, davon habe ich bisher jedoch nichts gehört.
Aber wie gesagt, wer es mit sich machen lässt.
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 09.08.2011 21:35von Anonymous
Zitat von HLooPZitat von Gast
...
Wenn man mit altem Tarif 800 umsatz gemacht und 50-50<gefahren ist und nun mit neuem Tarif 900 umsatz macht und 40-60 fährt ist das natürlich schwer zuverstehen.....
Man Stelle sich vor Dräger macht mehr Umsatz und kürzt deswegen die Loehne.....
Man kann das nur als Schweinerei bezeichnen.
Es war nicht das Ziel unserer Bemühungen, dass sich hoffentlich nur einige wenige Unternehmer neben dem höheren Umsatz zusätzlich noch an ihren Fahrern bereichern.
Passt aber zu der Aussage, dass man selbst entscheide, was die Fahrer zu verdienen hätten. Wenn das generelle Politik bei Mini sein sollte, was ich nicht glaube, dann wäre das geradezu skandalös.
Ich hätte es in den letzten Jahren nachvollziehen können, wenn Unternehmer aufgrund massiver Kostensteigerungen an den Prozenten gedreht hätten, davon habe ich bisher jedoch nichts gehört.
Aber wie gesagt, wer es mit sich machen lässt.
Hier mal die Regeln laut Bundesurlaubsgesetz
Gesetzlicher Mindesturlaub [Bearbeiten]
Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage.
Weitere bundesgesetzliche Bestimmungen zur Dauer des Urlaubs finden sich in §§ 56 und 57 SeemannsG, § 125 SGB IX, § 19 JArbSchG und in § 17 BErzGG.
In einem Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag kann ein höherer als der gesetzliche Mindesturlaub vereinbart werden (häufig), jedoch kein ungünstigerer (§ 13 Abs. 1 S. 1 BUrlG).
Der gesetzliche Mindesturlaub ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer anderen Verteilung der Wochenarbeitszeit ist der Anspruch im Dreisatz umzurechnen. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen.
Gewährt ein Tarifvertrag einen übergesetzlichen Urlaubsanspruch ist dieser im Zweifel bezogen auf eine 5-Tage-Woche (BAG [20. Juni 2000] – 9 AZR 309/99 = NZA 2001, 622 (623)). Bei einer anders gelagerten Arbeitszeit ist der Anspruch entsprechend umzurechnen.
Bei flexiblen Arbeitszeiten, bei denen die regelmäßige tarifliche Arbeitszeit in einem mehrwöchigen Zyklus oder im Jahr erreicht wird, ist nicht auf das Verhältnis der geleisteten Arbeitsstunden, sondern auf die Zahl der mit Arbeitspflicht belegten Arbeitstage abzustellen (BAG [30. Oktober 2001] – 9 AZR 314/00 – NZA 2002, 815 Os.)
Lassen sich die mit Arbeitspflicht belegten Arbeitstage nur auf Grund eines Jahresvergleichs ermitteln, so sind diese Tage ins Verhältnis zu den gesetzlich möglichen Arbeitstagen zu setzen. Dabei geht das BAG für die 6-Tage-Woche von 312 und für die 5-Tage-Woche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus. Bei Änderungen der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des jeweiligen Bezugszeitraum sind diese zu berücksichtigen. Es kann sein, dass dann die Urlaubsdauer mehrfach berechnet werden muss (BAG [5. September 2002] – 9 AZR 244/01 – NZA 2003, 726 (729)).
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 09.08.2011 21:38von Anonymous
Zitat von GastZitat von HLooP
Die Nr. 1 zu sein, lässt sich nicht alleine an der Anzahl der Fahrzeuge festmachen.
Ich höre das mit dem Kürzen der Fahrerlöhne zum ersten mal so konkret. Tatsächlich ist das Entlohnungsmodell ja eine Sache zwischen Unternehmern Und Fahrern. Und da die Umsatzbeteiligung Standard ist, bedeutet mehr Umsatz auch mehr Lohn. Mir wurde aber auch die Aussage eines Unternehmers zugetragen, die sinngemäß so lautete, dass er bestimmen würde, was seine Fahrer verdienen.
Zudem gibt es mehrere konkrete Aussagen von Betroffenen zu einem Unternehmen, bei dem nach dem Vermietermodell gearbeitet werden soll.
Weiterhin konkrete Berichte über ein Unternehmen, indem zu deutsch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geschissen wird.
Die betreffenden Fahrer leben aber in der Angst, keinen Fuß mehr auf den Boden zu kriegen und würden natürlich nie damit an die Öffentlichkeit gehen.
In allen Fällen handelt es sich um ehemalige Mietwagenunternehmer.
Vermietermodell und keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sowie kein bezahlter Urlaub stellen zudem klare Rechtsverstöße dar und sind nichts anderes als kriminell.
Es ist allerdings erstaunlich, dass es genug Dumme zu geben scheint, die sich darauf einlassen. Wie die dann angemeldet sind oder sein wollen, steht aber dann gleich auf der Kehrseite dieser Medaille.
Kein Urlaub und kein Geld im Krankheitsfall ist leider immer noch sehr verbreitet...
Hier mal die Regeln im Krankheitsfall...Eigentlich nichts besonderes...
In der Bundesrepublik Deutschland haben alle Arbeitnehmer und Auszubildenden unabhängig von ihrer Arbeitszeit im Krankheitsfall, bei einem Arbeitsunfall oder einem sonstigen Unfall Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zu einer Dauer von 6 Wochen. Dies ist geregelt im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall. Voraussetzung für den Anspruch im Krankheitsfall ist, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 4 Wochen ununterbrochen besteht. Zur Arbeitsunfähigkeit zählt auch der stationäre Kuraufenthalt in einer Rehabilitations- bzw. Vorsorgeklinik. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit und die Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger.
Die Dauer für den Bezug beträgt maximal 6 Wochen mit 100 % des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet sein, d.h. in Fällen von Trunkenheit, pflichtwidrigem Verhalten, tätlicher Auseinandersetzung, Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften und Missachtung ärztlicher Anordnungen wird kein Entgelt gezahlt.
Nach den 6 Wochen bzw. 42 Tagen mit Zahlung des vollen Einkommens durch den Arbeitgeber, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit. Danach erfolgen Rentenzahlungen bzw. - sofern vorhanden - Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit sind von den Leistungen Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten.
Der Gesetzgeber unterscheidet Fälle von Fortsetzungserkrankung, d.h. zeitnahe Erkrankung an demselben Leiden, und Wiederholungserkrankung bei verschiedenen. Bei der Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber in der Regel nur einmal die 6 Wochen Einkommen zu bezahlen. Die Entgeltfortzahlung wird ein zweites Mal fällig, wenn zwischen den beiden Erkrankungen mindestens 6 Monate gearbeitet wurde und seit Beginn der ersten Erkrankungsphase mindestens 12 Monate vergangen sind. Grundlage für die Berechnung des Einkommens ist der Durchschnitt aus den letzten 3 vollen Kalendermonaten ohne Überstunden, Erfolgsbeteiligungen und sonstige Sonderzahlungen. Vermögenswirksame Leistungen, Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit sowie Provisionen zählen dagegen zum Einkommen und werden daher auch im Krankheitsfall bezahlt. Wird in der Zeit der Arbeitsunfähigkeit im Betrieb in Kurzarbeit gearbeitet, findet bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung die verkürzte Arbeitszeit Berücksichtigung.
Auch im Falle eines gesetzlichen Feiertags ist das normale Einkommen wie an einem Arbeitstag zu entrichten. Bleibt der Arbeitnehmer vor oder nach dem Feiertag der Arbeit unentschuldigt fern, besteht kein Anspruch auf Entgelt.
Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bei einem Arbeitskampf oder Streik, Ausfall der Arbeit aus Witterungsgründen oder bei Insolvenz.
Das Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung, auch Aufwendungsausgleichsgesetz oder AAG genannt, regelt die Erstattung von Entgeltfortzahlung durch die Krankenkassen, die der Arbeitgeber z.B. für Fehlzeiten aufgrund von Krankheit bzw. Schwangerschaft geleistet hat. Hierbei handelt es sich um ein Umlageverfahren.
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 09.08.2011 23:49von GabeLogan
Abend alle zusammen.
Ich habe mir alle Kommentare uber die Tariferhohung etc. durchgelesen. Naturlich hort man sich gerne am Stand diverse Aussagen von Fahrern so wie von Unternehmern an und macht sich so sein eigenes Bild. Von meinen Sichtpunkt aus sehe ich das so!
Als ich in diesem Gewerbe meine Karierre began war 50/50 ublich. Leider merkte ich schnell, dass mindestens 8 von 10 Kollegen die Autos mit 60/40 abstellten 60% naturlich fur sich. Da mussten 2 mal Kaffee und mindestens eine Schachtel Zigarretten drinn sein so, punkt! Anmeldung? Vollzeit? Fehlanzeige! Schoen auf 400 Euro und wenn es moglich waere Chef dann bitte lieber auf 160 Euro. Bekomme noch Hartz4 und so muss ich vielleicht noch was abgeben. Der Chef- Na klaro, da Sparr ich auch noch paar Euros. D.h fur den Fahrer-340 Euro Hartz4, + Miete bezahlt und noch mal 1400-2000 neben bei verdienen. Achso die 30-50 Euro Sozialabgaben habe ich fast vergessen ( 50% Eigenanteil ) was sich die meisten eh so mal raus gezogen haben. Ist ja nie aufgefallen. Das der Chef aber Funkgebuhren zahlen musste, EGAL. Steuer-Egal, Rate fur den Wagen-Egal.uvm. Welchen Fahrer hat das interresiert? Fast KEINEN!! Nun haben sich die Zeiten bissien verandert, vieles ist teuerer Sprit, Vers etc. Was ich damit sagen will, Wenn jetzt ein Unternehmer zu eigenen Fahrer sagt - ich muss jetzt von 50-50 auf 60-40 runter , so merkt man gleich wie aus einem frolichen Fahrer plotzlich eine beleidigte Wurst wird. Und schon geht das gerede los- aber wieso ich und die anderen nicht- das ist zum Kotzen. Naturlich kann ich einen Unternehmer verstehen wenn er kein Kranken oder Urlaubsgeld bezahlt. Warum auch und vor allem wo von den?? Fahrer werden auf 500 oder 600 Euro angemeldet ( hauptsache nicht auf Basis weil es dann vielleicht auffallen wurde) So muss der Unternehmer den Rest schwarz auszahlen. D.h der Unternehmer zahlt am Ende schoen an das Finanzamt und zwar die Einkommenssteuer! Und welchen Fahrer interresiert das? Keine Sau. Und dann noch den Urlaub bezahlen?? Vielleicht sollten manche Unternehmer den Fahrer ein Vorschlag machen - Vollanmeldung 1200-1400 Euro, Schichtanfang um 5, bis Schichtwechsel durchfahren, keine Schlafpausen am Stand oder an der Esso Falken oder wo auch immer, Touren von der Zentrale abnehmen und nicht den Wagen Bahnhofstand hinten stehen lassen und sich mit Kollegen am Tisch zu setzen und warten bis irgendwann der Zug kommt - und am Ende des Monats kommen die 900 Euro Netto schon auf das Girokonto.
Ich glaube bei so einen Vorschlag wurden viele Fahrer die am lautesten schreien Ihre Einstellung sehr schnell andern.
Und nochmal zu dem Vermietermodell:HLOOP du liest meine Gadanken. Das ist wirklich kriminell.
50 Euro pro Schicht und dann noch volltanken. Ich kannte Fahrer die das mitgemacht haben - da frag ich mich -WIE BESCHEUERT MUSS EIN MENSCH SEIN UM DAS MITZUMACHEN??
Ich kannte 2 Unternehmer (Ehemalige Mietwagenunternehmer) die das lange praktiziert haben. Das ist alles ziemlich nervenraubend. Man hat paar Id...ten gefunden die das zwar mitmachen aber standig damit zu leben ,dass doch vielleicht einer sich verplappert und man bekommt unerwarteten Besuch vom Zoll ( wie die 2 Unternehmer in den letzten Tagen). Das geht zu doll auf die Gesundheit, manche sagen, dass beide dadurch viele Haare verloren haben und was Sie dadurch gespart haben reicht heute hochstens fur ne Glatzenpolitur
Am Ende sag ich noch dazu, es gibt erliche und gute Unternehmer die ihre Fahrer richtig anmelden. Sie bezahlen Urlaubsgeld so wie Krankengeld. Sie werden dadurch zwar keine Millionare aber dafur konnen sie ruhig schlafen ..... Mal abwarten was passiert wenn die Konzessionverlangerung auf dem Plan kommt, ich glaube und ich hoffe , dass wir uns von manchen ........ ok das schreib ich lieber nicht aber viele konnen sich denken was ich meine
Sollte das zu hart sein was ich geschrieben habe , tja Wahrheit tut wie, das war schon immer so
trotzdem allen noch alles gute
MFG
Gabe
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 10.08.2011 03:39von Anonymous
Brutto Gehalt 1650 €
für die gewerblichen Arbeitnehmer des
Taxi- und Mietwagengewerbes
in Bayern
vom 13. Mai 2005 - gültig ab 1. Juli 2005
Zwischen dem
Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagen
Unternehmen e.V., Sitz München
einerseits
und der
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
vertreten durch die Landesbezirksleitung Bayern andererseits
wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen:
Link zum Vertragstext
RE: [Taxipolitik] Innenausschuss vom 02.05.2011
in IG-Taxi-Lübeck 10.08.2011 21:54von HLooP • Moderator | 1.848 Beiträge
@ GabeLogan
Sicher ist es auch ein Problem, dass viele Fahrer überhaupt nicht voll angmeldet werden wollen. Denn dann müßte man ja bei 250 Stunden im Monat mit 900,00€ auskommen.
Dazu müßten aber mehr MWU geprüft werden. Wir haben jetzt Jahr 1 nach dem Hamburger Modell hinter uns und es kommt gerade zu den ersten nachhaltigen Prüfungen. Warten wir ab, wie es in 4 Jahren aussieht. Sollte sich Steuerehrlichkeit am Ende bezahlt machen?
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