Dann wollen wir mal wieder ein heißes Eisen anfassen. Passend zum Sommerloch.
Ja, auch in Lübeck gibt es Taxiunternehmer die sich wie Menschenschinder benehmen, nicht die Regel, aber auch nicht die unrühmliche Ausnahme. Und natürlich gilt dies nicht nur für Lübeck, sondern bundesweit, insbesondere in Großstädten.
Es ist an der Zeit, die asozialen Lohn- und Beschäftigungspraktiken diverser Unternehmer in Lübeck zur Sprache zu bringen.
Dabei soll auch über die Rechte angestellter Fahrer, aber im Gegenzug auch über deren Pflichten ggü ihrem Arbeitgeber gesprochen werden. Jedoch, wer bei solchen Unternehmern, wie hier zunächst geschildert fährt, dürfte kaum ein schlechtes Gewissen haben, wenn er sich nicht an seine Pflichten hält.
Und um es von vornherein klar zu stellen: Natürlich gibt es auch Fahrer, die gerne schwarz beschäftigt werden wollen, weil sie nebenbei noch aufstocken, aber es sind die Unternehmer, die diese einstellen.
Arbeitnehmer, die unter unten geschilderten Umständen leiden, jedoch vielleicht nicht immer korrekt angemeldet sind, sollten sich jedoch nicht fürchten, gegen solche Unternehmer vorzugehen. Für die Schwarzanmeldung, Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung haften immer die Unternehmer. Wer sich als Fahrer selbst anzeigt, kommt in aller Regel so davon.
Um es klar zu stellen, mit diesem Beitrag werden nicht pauschal alle Unternehmer angesprochen. Aber die Berichte über solche Praktiken häufen sich in letzter Zeit.
Es handelt sich hierbei um tatsächliche Fälle aus Lübeck, die jedoch leicht verfremdet sind.
Fall 1:
Ein angestellter Fahrer, sagen wir mal auf 750,- angemeldet, wird krank. Sein Unternehmer, der sonst der Auffassung ist, wer nicht fährt, verdient auch nichts, gewährt ihm großzügig Lohnfortzahlung für 2 Wochen, also 375 €, damit der Fahrer nicht vom Fleisch fällt.
Nach zwei Wochen tritt der Fahrer seinen Dienst wieder an und schaut verdutzt auf seinen Schichtzettel. Da stehen die 375 € drauf, mit einem großen roten Minus davor?
Wie gesagt, wer nicht fährt, hat auch nichts zu verdienen, und wer doch was bekommt, fängt halt mit einem Umsatzminus wieder an, das er erstmal einfahren muss.
Und als kleiner Trost für den Unternehmer und zur Beruhigung des schlechten Gewissens wird dann noch das Krankengeld von der Krankenkasse kassiert. Ach, das ist Betrug? Naja, macht doch nix, kommt da doch auch nicht mehr drauf an.
So nicht ihr Unternehmer
Fall 2:
Der durchschnittliche Mehrwagunternehmer geht ja davon aus, dass seine Fahrer Auto fahren können, das reicht. Wozu also soll man seinem Fahrer erklären, dass auch mal Flüssigkeitsstände geprüft werden müssen? Das darf man ja voraussetzen. Ja, darf man, wenn man dies schriftlich als Anhang zum Arbeitsvertrag (können wir auch mal erklären, was das ist, ein Arbeitsvertrag, falls gewünscht) fixiert und diese Aufgabe auf den Arbeitnehmer übertragen hat.
Tja, aber wir setzen das ja voraus. Was also machen, wenn der Motor nun wegen Ölmangels platzt? Ganz klar, den Schaden zahlen die Fahrer, ist ja deren Aufgabe, das zu prüfen und nicht die des Unternehmers, schließlich gehört ihm das Auto nur, er fährt es ja nicht. Wenn nicht, Abflug Jungs.
So nicht ihr Unternehmer
Fall 3:
Schwups, da war es passiert. Zweimal links, zweimal rechts geguckt, Blinker gesetzt und los. Kennt fast jeder, plötzlich kommt da doch noch einer ums Eck geschossen und irgendwann erwischt es einen dann doch, keine Chance.
Tja, wie gut, wenn man da Taximehrwagenunternehmer ist, denn da hat man ja angestellte Fahrer, die einem den Schaden bezahlen. Und wenn nicht, dann wird eben der Lohn einbehalten.
So nicht ihr Unternehmer
Fall 4:
Was, Du bist drei Wochen am Stück krank, nachdem Du 4 Jahre durchgefahren bist? Willst Du mich verarschen. Da muss ich Dir leider kündigen.
So nicht ihr Unternehmer
Fall 5:
Du willst mit Deinem vollem Umsatz angemeldet werden? Na klar, machen wir. Du fährst 6 Tage 12 Stunden durch, bezahlten Urlaub und LFZ gibt es nicht.
So nicht ihr Unternehmer
Alle fünf Fälle sind aus der jüngeren Vergangenheit und in allen Fällen ist auch bekannt, um welche Unternehmer es sich dabei handelt. In einem Fall soll es eine Selbstanzeige eines ehemaligen Fahrers gegen einen Mehrwagenunternehmer geben.
Wenn das Gewerbe so wenig abwirft, dass man mit dem "normalen Beschiss" am Staat nicht mehr klar kommt, oder weil Herrn Jelens Plausiprüfungen nicht so einfach zu überwinden sind, dann muss man als MWU mal darüber nachdenken, Wagen abzuschaffen, oder vorübergehend stillzulegen. Wir haben einen teilderegulierten Markt, bei erhöhter Nachfrage dürfte es kein großes Problem sein, weitere Fahrzeuge zuzulassen.
Es kann jedoch nicht sein, dass man mit der Angst der Arbeitnehmer spielt, u.a. mit so Aussagen, dass man dafür sorgen werde, in diesem und jenem unternehmen keinen Fuß mehr an Land zu bekommen.
Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf 20 Tage bezahlten Urlaub, bzw. bei regelmäßig 6 Arbeitstagen auf 24 Tage. Ausserdem hat jeder AN gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. JEDER!
Fangt endlich an, diese Rechte durchzusetzen und lasst Euch mit vollem Umsatz anmelden, denn sonst landet ihr alle in der Grundsicherung und die stockt euch auch keiner mehr auf.
Es gibt mittlerweile etliche Fahrer, die sich mit solchen Problem an die IG-Taxi gewendet haben. Natürlich können wir keine Rechtsberatung leisten, aber in jüngerer Zeit scheinen solche Praktiken Ausmaße anzunehmen, die absolut nicht mehr akzeptabel sind. Wir hoffen aber, dass sich noch ein paar AN trauen, gegen solche Praktiken vorzugehen, ein MWU, der so handelt, hat in diesem Gewerbe nicht verloren!