Hallo Gast 2
Vorab dies hier:
Zitat von StVO §12
(4) [...] Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. [...]
Ob die Verkehrslage es zulässt ist im Zweifel Ermessenssache von Ordnungsdienstmitarbeitern oder Polizei.
Falls sie Ihre Beobachtungen tagsüber gemacht haben, bedenken Sie bitte, dass es im Bereich der Innenstadt zahlreiche Arztpraxen gibt. Es ist in aller Regel erforderlich, dass der Taxifahrer sich dann persönlich in der Praxis meldet, oft müssen Patienten dann auch zum Fahrzeug geleitet werden. Dass es hierzu für Fahrer und Fahrgast unzumutbar wäre und auch dem Auftrag des Taxigewerbes als Teil des ÖPNV zuwider liefe, den nächsten freien Parkplatz oder gar ein Parkhaus aufzusuchen.
Ihre Behauptung, dass die Fahrzeuge dort parken und die Fahrer sich in Geschäften herumtreiben würden, werte ich als grobe Verallgemeinerung einiger Einzelfälle, die Sie Beobachtung haben mögen.
Keiner unserer Kollegen parkt die Innenstadt aus purer Langeweile zu oder weil er stundenlang beim Kaffee trinken sitzt. Dazu werden häufig und verbotenerweise die Taxistände missbraucht.
Da Sie, wie ich gerade sehe, von den Abendstunden sprechen, müssten Sie eventuell nochmal erläutern, welchen Bereich Sie genau meinen.
Auch wenn es nervt und es auch Kollegen gibt, die sich nicht immer verkehrsgerecht benehmen, Taxen nehmen einen wichtigen öffentlichen Auftrag wahr und verhelfen vielen Bürgern erst zu dem Maß an Mobilität, das für andere, vielleicht auch für Sie, eine Selbstverständlichkeit ist.
Sollte es aber zu tatsächlichen Behinderungen kommen, steht es Ihnen natürlich frei, den Vorfall zu dokumentieren und den entsprechenden Stellen zur Anzeige zu bringen.