Warnung vor Beförderungserschleicher!
in Anhalter und Einsteiger 18.09.2010 18:51von Wattwurm • 309 Beiträge
Ein Kollege ( Mietwagenunternehmer ) aus Neumünster wurde diese Woche von einem Fahrgast nach Lübeck gerufen. Die Fahrt sollte von HL nach NMS gehen. Er traf auch den Fahrgast an der angegebenen Adresse an, der dann mit dem Fahrer anschließend ein paar fröhliche Runden durch Lübeck gemacht hat, dabei ein paar Bekannte besuchte, und sich dann irgendwann ohne zu bezahlen verflüchtigte....
Bitte bei Herrn L., Stargardstr. immer vor Fahrtantritt das Geld zeigen lassen!! Nie ohne den Betrag der auf der Uhr steht zwischenzeitlich aus dem Wagen lassen!
Strafanzeige wurde erstattet und der Polizist meinte, dafür wäre Herr L. bereits einschlägig bekannt! Manchmal leiht er sich auch noch Geld vom Fahrer, bevor er sich vom Acker macht!
edit Mod: Klarname und Adresse aus rechtlichen Gründen verkürzt
RE: Warnung vor Beförderungserschleicher!
in Anhalter und Einsteiger 18.09.2010 21:40von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Auf was für Ideen der Vogel kommt!!!
Denn kennt hier schon fast jeder Taxifahrer aus eigenen oder gehörten Erfahrungen....
Dein Kollege hatte noch Glück, das er Ihm kein Geld geliehen hat, das er sofort zurückzahlen wollte !!! Nur eben schnell noch was bezahlen und dann zur Bank....
Kannst du mir das kurz leihen 10min... (sind einige drauf reingefallen!)
Tut mir leid für Deinen Kollegen, aber bei dem ist definitiv nix zu holen!!
RE: Warnung vor Beförderungserschleicher!
in Anhalter und Einsteiger 19.09.2010 06:42von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
RE: Warnung vor Beförderungserschleicher!
in Anhalter und Einsteiger 19.09.2010 16:54von Graupen Fan • Moderator | 1.076 Beiträge
Tja, er ist inzwischen ja recht bekannt in Lübecker Taxlerkreisen, so das er zu Recht befürchten muss, eher die ausgestreckte Rechte als die gewünschte Beförderungsdienstleistung von uns zu bekommen.
Mag sein, das man deshalb lange nix von ihm gehört bzw. gesehen hat.
Das nähere Umfeld Bad Schwartau, Stodo, Reinfeld und Oldesloe dürfte auch nicht mehr in seinem Sinne funktionieren, so das er schon in Wattis Umfeld versucht seine kriminelle Energie zu entfalten.
Das es offensichtlich nicht gelingt diesen Vogel mal für ne Zeit wegzusperren ist bedauerlich!
Vielleicht findet er unter unseren „Neutaxlern“ mal wieder ein Opfer??
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Das sagt Wiki dazu:
Schwarzfahren wird je nach konkretem Geschehensablauf unterschiedlich bestraft. Vorsätzliches Schwarzfahren wird grundsätzlich als Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB bestraft:
„Wer die … Beförderung durch ein Verkehrsmittel … in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“
– StGB § 265 a (1)
Dieses Vergehen hat also eine relativ geringe Strafandrohung. In manchen Fällen wird vorsätzliches Schwarzfahren schwerer bestraft: Behauptet der Schwarzfahrer bei einer Kontrolle wahrheitswidrig, bereits kontrolliert worden zu sein, oder zeigt er einen falschen, nicht gültigen oder nur für bestimmte Zonen gültigen Fahrschein vor, kann er sich wegen Betruges strafbar machen (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre). In diesen Fällen ist § 265a StGB subsidiär. Bei einer falschen Fahrkarte kann noch eine Urkundenfälschung in der Alternative des Gebrauchmachens einer unechten oder verfälschten Urkunde vorliegen.
Eine Strafbarkeit allein nach § 265a StGB kommt demnach in Frage, wenn sich der Schwarzfahrer im Zug vor dem Schaffner versteckt oder sich die Interaktion zwischen Schwarzfahrer und Kontrollierendem auf einen bloßen Sichtkontakt beschränkt (Betrug scheidet mangels Täuschung bzw. Irrtums aus).
Die Verfolgung ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden (§§ 265a Abs. 3 StGB iVm § 248 StGB); in den letzten Jahren wird von den Unternehmen vermehrt davon Gebrauch gemacht. Insbesondere die Deutsche Bahn hat sich mittlerweile dazu entschlossen, gegen jeden erwischten Schwarzfahrer Strafanzeige zu erstatten.[1] Praktisch hat dies aber häufig keine weitere Folgen, denn eine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung setzt - wie gesagt - Vorsatz voraus. Diesen nachzuweisen ist praktisch schwer, was häufig zur Verfahrenseinstellung führt (anders wird dies z.B. bei regelmäßigen Schwarzfahrern sein).[2]
RE: Warnung vor Beförderungserschleicher!
in Anhalter und Einsteiger 21.09.2010 09:49von Rettich • 320 Beiträge
Zitat von Wattwurm
Der Polizist der die Anzeige aufnahm, hat von einem Schweriner Taxifahrer erzählt der dem Typ sogar 250.- Euro geliehen hat....
So behämmert kann man doch eigentlich nicht... ok, kann man scheinbar doch.
Derzeit ist er offenbar in Lübeck auch wieder unterwegs. Die Lü hat ihre Fahrer in den letzten Tagen mehrfach gewarnt. Wenn das der ist, von dem ich meine, dass er es ist, habe ich ihn auch einmal gefahren. Die knapp 11 EUR Fahrpreis hat er nahezu vollständig bezahlt.
RE: Warnung vor Beförderungserschleicher!
in Anhalter und Einsteiger 26.09.2010 14:00von ladylayca • Besucher | 40 Beiträge
hm... ich hab neulich grad gedacht was der wohl macht. lach. so kanns gehen. ich bin bis jetzt immer drum rumgekommen. einmal ganz am anfang wollte er beckergrube stand bei mir einsteigen. hat mir sogar geld gezeigt, aber ich hab ihm dann nahegelegt, zu fuß zu gehen, da er ja eh nicht bezahlen möchte.
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